Neuss Bundeswehrsoldat steht wegen Gewalttätigkeit vor Gericht

Neuss · Die Polizeibilanz zur jüngsten Silvesternacht in Neuss zählt zwölf Körperverletzungsdelikte auf, bei denen jedoch niemand schwerer verletzt worden sei. Einer dieser Fälle beschäftigt jetzt das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Neuss. Und weil es sich bei dem Angeklagten um einen - inzwischen - 21-jährigen Bundeswehr-Angehörigen handelt, hat auch dessen Arbeitgeber schon Interesse am Ausgang der Verhandlung signalisiert. Die hat die Kammer für Mittwoch, 10. August, angesetzt und neun Zeugen geladen. Das Gericht tagt ab 10 Uhr im Saal 103.

Beim Termin wird der 21-Jährige auf Anordnung des Amtsgerichtes von einem Pflichtverteidiger begleitet. Denn die Vorwürfe - insgesamt wird über zwei Taten geurteilt - wiegen schwer, auch wenn "nur" wegen Körperverletzung und Beleidigung verhandelt wird. Was dem jungen Mann vor Gericht helfen könnte, ist seine bis dato weiße Weste. Gegen ihn liegt bislang nichts vor.

Die erste Tat, die der Staatsanwalt dem Neusser vorwirft, liegt mehr als ein Jahr zurück. Bei einem Besuch der Düsseldorfer Altstadt soll der Neusser in der Nacht vom 7. auf den 8. Januar 2015 auf der Bolker Straße mit einem anderen Mann aneinandergeraten sein. Erst sei er beleidigend geworden, hält die Staatsanwaltschaft fest, dann handgreiflich. So soll der 21-Jährige seinem Gegner mehrfach mit der Faust ins Gesicht und dessen Kopf danach gegen eine Fensterfront geschlagen haben. Als das Opfer schon am Boden lag, soll er dem Mann auch noch gegen den Kopf getreten haben. Das Opfer musste ins Krankenhaus und war einige Wochen arbeitsunfähig.

Der zweite Fall ereignete sich in der Silvesternacht. Auf einer Party an der Rennbahn soll der 21-Jährige mit seiner damaligen Freundin in Streit geraten sein und sie vor die Tür zitiert haben, wo er ihr mit einem Schal die Luft abgeschnürt haben soll. Das Opfer konnte Richtung Wendersplatz fliehen. Dort bot ihr ein weiterer Zeuge, der die Not der Frau erkannte, an, sie zu sich ins Auto zu holen - wodurch er den Zorn des 21-Jährigen auf sich zog.

(-nau)
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