Weiterer Fall wird geprüft Neusser Krankenschwester steht nach Tod von Intensivpatient unter Tatverdacht

Neuss · Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat neue Details im Fall um einen toten Intensivpatienten im Neusser Lukaskrankenhaus bekannt gegeben. Demnach richtet sich der Tatverdacht gegen eine 39-jährige Krankenschwester. Auch ein Fall aus dem Jahr 2019 werde überprüft.

Nach dem Tod eines Intensivpatienen ermittelt eine Mordkommission im Neusser Lukaskrankenhaus.

Nach dem Tod eines Intensivpatienen ermittelt eine Mordkommission im Neusser Lukaskrankenhaus.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte sie durch eine weisungswidrige Reduzierung der ärztlich angeordneten Dosierung eines lebensnotwendigen Medikamentes den Tod eines lebensbedrohlich erkrankten 52-jährigen Patienten verursacht haben. Das teilen Polizei und Staatsanwaltschat in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Die 39-Jährige soll demnach den Tatvorwurf gegenüber Angestellten des Krankenhauses eingeräumt haben.

Der Patient ist am 2. Februar gstorben. Derzeit sei ungeklärt, ob der 52-Jährige bei einer Medikamentenverabreichung gemäß der ärztlichen Anweisung überlebt oder einen messbaren Zeitraum länger gelebt hätte, heißt es weiter. Die Tatverdächtige schweige gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu den Vorwürfen.

Die Ermittlungen der Mordkommission dauern an.

Überprüft werde zudem ein Fall aus dem Jahr 2019, bei dem ein schwer vorerkrankter Patient auf der Intensivstation desselben Krankenhauses in einen lebensbedrohlichen Zustand geriet, nachdem ihm mutmaßlich durch eine bis dato unbekannte Person ein nicht benötigtes Medikament verabreicht wurde. Die Krankenschwester sei auch in diesem Verfahren eine der Tatverdächtigen gewesen. Durch die Ermittlungen konnte der Tatverdacht gegen sie seinerzeit nicht erhärtet werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Es werde nun geprüft, ob die Ermittlungen gegen die Beschuldigte in diesem Verfahren aufgrund der neuen Erkenntnisse aus dem aktuellen Verfahren wieder aufgenommen werden.

Die Tatverdächtige wurde freigestellt und durch Polizeibeamte am 5. Februar festgenommen. Noch am selben Tag erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen gegen die Beschuldigte, den er durch Beschluss vom selben Tag unter Auflagen außer Vollzug setzte.

(NGZ)
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