Aufsehen in Neuss Polizei stellt Softair-Pistole und Machete sicher

Neuss · Für Aufsehen sorgte am Dienstagabend ein Duo, das anscheinend bewaffnet war. Die Polizei konnte die beiden schnell ausfindig machen. Sie warnt vor Gefahren, die das Mitführen von Waffenattrappen mit sich bringt.

(Symbolbild)

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Foto: dpa/Silas Stein

Das teilt die Polizei mit. Es war gegen 21 Uhr als Zeugen die Polizei alarmierten. Sie haben zwei junge Männer an der Grevenbroicher Straße gesehen, die augenscheinlich mit einer Schusswaffe und einem Messer unterwegs waren.

Schnell gelang es Polizisten, die beiden 18- und 20-Jährigen ausfindig zu machen. Wie sich heraus stellte hatten die jungen Männer eine Softairpistole und eine Machete unter ihren Jacken verborgen. Bei der Pistole handelte es sich um eine schwarze Schusswaffe, die einer Echten täuschend ähnlich sieht. Die Polizei weist darauf hin, dass das Mitführen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten ist. Die beiden Neusser erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Mit Änderung des Waffengesetzes zum 1. April 2008 zählen die Softairwaffen zu den sogenannten Anscheinswaffen. Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden und werden nach dem Gesetzt als Einziehungsgegenstand behandelt, so dass der 20-Jährige diese nicht mehr zurück erhalten wird.

Die Polizei macht auf die Gefahren aufmerksam, die das Mitführen von Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen, "spielerischen" Umgang schnell tödlicher Ernst werden.

(NGZ)
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