Unfall in Neuss Polizei schließt Fremdeinwirkung bei Surf-Unfall aus

Grimlinghausen · Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei im Fall des am Samstag ertrunkenen Surfers im Rhein in Höhe des Neusser Sporthafens nicht von einer Fremdeinwirkung aus. Das teilte die Pressestelle der Polizei Duisburg jetzt mit.

Der 58 Jahre alte Kölner, der nach seiner Rettung und Reanimation in einem Neusser Krankenhaus verstorben war, hatte beim Surfen einen Neoprenanzug, aber keine Schwimmweste getragen, so die Mitteilung. Die Polizei geht davon aus, dass bei dem Unfall auch die Wetterbedingungen eine Rolle gespielt hätten.

So sei es am Samstag mit Windstärke sechs bis acht sehr windig gewesen. Die Wassertemperatur habe sechs Grad Celsius betragen. Außerdem, heißt es in der Mitteilung der Duisburger Polizei, dass auf dem Rhein an der Stelle des Unfalls bei Grimlinghausen gemäß Rheinschiffspolizeiverordnung Surfen und Segeln erlaubt seien. Das jedoch widerspricht einer Information, die ein Sprecher der Duisburger Wassserschutzpolizei am Sonntag unserer Redaktion gegeben hatte. Er hatte informiert, dass Surfen an ausgewiesenen Stellen auf dem Rhein erlaubt sei, in Nordrhein-Westfalen es solche „Surf-Stellen“ aber nicht gebe.

(goe)
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