Polizei-Einsatz in Neuss Mann schläft mit Waffe in der Hand auf dem Gehweg

Neuss · Nach reichlich Alkoholkonsum hat sich ein 40-Jähriger in der Nacht zu Mittwoch am Friedrich-Ebert-Platz schlafen gelegt. Weil er eine Waffe in der Hand hielt, alarmierten Zeugen die Polizei. Doch der Mann hatte nicht nur die Waffe bei sich.

 Die Polizei in Neuss rückte an den Friedrich-Ebert-Platz aus (Symbol-Bild).

Die Polizei in Neuss rückte an den Friedrich-Ebert-Platz aus (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

In der Nacht zu Mittwoch hat die Polizei gegen 0.15 Uhr einen telefonischen Hinweis auf einen Mann erhalten, der nach Angaben des Anrufers auf dem Gehweg mit einer Schusswaffe in der Hand am Friedrich-Ebert-Platz liege. Das teilt die Polizei mit.

Vor Ort stellten die Beamten fest, dass der Verdächtige sich offenbar aufgrund Alkoholkonsums auf dem Gehweg zum Schlafen gelegt hatte. Tatsächlich hatte der 40-Jährige eine Schreckschusswaffe in der Hand, die jedoch einer scharfen Pistole täuschend ähnlich sah. Die Beamten sicherten sie und durchsuchten den Verdächtigen nach weiteren gefährlichen beziehungsweise verbotenen Gegenständen – und wurden fündig.

In der Jackentasche fanden sie ein Spitzmantelgeschoss einer Maschinenpistole zu dessen Herkunft der Alkoholisierte schwieg. Einen erforderlichen Waffenschein besaß er auch nicht. Den 40-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren. Der Vorwurf lautet Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Polizei weist zudem auf die Gefahren hin, die das Mitführen von Schreckschusswaffen mit sich bringen kann. Sie muss bei Einsätzen, bei denen Zeugen von einer Pistole oder Schusswaffe berichten, zunächst davon ausgehen, dass es sich um scharfe und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren. So kann aus dem verbotenen öffentlichen Umgang mit Anscheins- beziehungsweise Schreckschusswaffen laut Polizei schnell tödlicher Ernst werden.

Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen. Schreckschusswaffen erkennt man in der Regel am angebrachten Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Diese Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit geführt werden, weil sonst meist ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort