Müssen Eltern Einsatzkosten bezahlen? Kind gesteht Bombendrohung gegen Neusser Bank

Neuss · Eine Bombendrohung hat am Freitag für Aufregung in der Neusser Innenstadt gesorgt. Gebäude wurden evakuiert, Straßen gesperrt. Nun hat ein Zwölfjähriger gestanden, den Zettel geschrieben zu haben.

Fotos: Bombendrohung in der Neusser Innenstadt
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Neusser Innenstadt wegen Bombendrohung gesperrt

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Foto: Patrick Schüller

Die Bombendrohung gegen die Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Neuss am vergangenen Freitag war nicht mehr als ein schlechter Scherz eines Zwölfjährigen. Daran hat die Polizei keinen Zweifel. Sie kann den Fall jetzt abschließen und die Akte an die Staatsanwaltschaft abgeben. Ungeklärt ist allerdings, ob die Polizei, die Sparkasse oder andere Betroffene des Polizeieinsatzes, für den Ober- und Michaelstraße über Stunden gesperrt werden mussten, Schadenersatzforderungen gegen die Eltern des Kindes erheben werden.

Im Briefkasten an der Oberstraße hatten Mitarbeiter der Sparkasse am Freitag gegen 15.15 Uhr die Drohung zwischen Überweisungsbelegen gefunden. „Habe Bombe in Aufzug gelegt“, habe in schlechtem Deutsch auf dem Zettel gestanden,  erinnern Sparkassen-Angestellte den Inhalt. Das löste Alarm, Evakuierung der Sparkassen-Gebäude an Ober- und Michaelstraße und eine groß angelegte Polizeiaktion aus, bei der auch ein Sprengstoff-Spürhund eingesetzt war. Der fand nichts.

Wie auch. Nachdem sich die Mutter des Jungen gemeldet hatte, rückten Beamte der Kriminalwache aus, um ihn bei sich Zuhause zu befragen. Dabei war auch ein Beamter, der extra für die Anhörung von Kindern geschult ist. Sie trafen, so berichtet Polizeisprecherin Diane Drawe, auf einen sehr zerknirschten Knaben. Der bestätigte, dass er die Bombendrohung geschrieben hat, als er mit seiner Mutter am Nachmittag in der Bank war. Die will nach Angaben der Polizei nicht mitbekommen haben, was für einen Unsinn ihr Sohn währenddessen anstellte. Ob sie sich möglicherweise einer Verletzung ihrer Aufsichtspflicht schuldig gemacht hat, ist einer jener Punkte, die noch zu klären sind. Vom Ergebnis wird auch abhängen, ob Schadenersatzansprüche möglich sind. Strafrechtlich hat der Zwölfjährige nichts zu befürchten, da er noch noch keine 14 und damit nicht strafmündig ist. In der Sparkasse wurde die schnelle Aufklärung erleichtert zur Kenntnis genommen. Sparkassen-Sprecher Stephan Meiser brachte das auch gegenüber der Polizei zum Ausdruck, der er im Namen des Unternehmens für ihren ebenso prompten wie besonnenen Einsatz dankte. Mit Nachahmungstätern oder Trittbrettfahrern rechnet er nicht. Die möglichen Regressforderungen sollten Abschreckung genug sein, glaubt er. „Da kommen ja Kosten zusammen, die man in einem normalen Arbeitsleben nicht abbezahlen kann“, sagt Meiser. Ob die Sparkasse sie geltend macht, ist noch nicht entschieden.

(-nau)
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