An der Venloer Straße Mann mit Waffenimitat sorgt für Polizeieinsatz in Neuss

Neuss · Ein Fußgänger mit einer Schusswaffe in der Hand sorgte am Dienstag für einen Polizeieinsatz. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Imitat. Aber auch das darf nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

(Symbolbild)

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Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Der Vorfall ereignete sich am Dienstag, um kurz vor 23 Uhr. Wie die Polizei mitteilt, sahen die Polizeibeamten einen Fußgänger an der Venloer Straße, der offensichtlich eine Schusswaffe in der Hand hielt.

Mit schneller Unterstützung eines weiteren Streifenwagens und mit der gebotenen Vorsicht näherten sich die Beamten dem Verdächtigen. Sie zogen ebenfalls ihre Waffen und forderten den Mann auf, seine Waffe und sich selbst auf den Boden zu legen. Er kam der Anweisung unverzüglich nach und gab an, dass es sich bei der Waffe um ein „Spielzeug“ handeln würde, räumte aber ein, zusätzlich eine Schreckschusspistole bei sich zu führen. Zur Gefahrenabwehr legten die Polizisten ihm Handfesseln an und durchsuchten ihn.

Tatsächlich fanden sie eine geladene Schreckschusswaffe und stellten diese, genauso wie die "Anscheinswaffe" sicher.

Anscheinswaffen sind solche, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie "echte" Feuerwaffen aussehen. Sie dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz wurden eingeleitet. „Auch die Behauptung sich bedroht zu fühlen, rechtfertigte die Aktion nicht“, berichtet die Polizei.

Sie macht auf die Gefahren aufmerksam, die der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen mit sich bringt. Diese Imitate sind nicht sofort als "Spielzeugwaffen" zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Zum Eigenschutz und zum Schutz der Bevölkerung müssen Beamte entsprechend reagieren.

(NGZ)
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