Begleiterin uriniert vor Polizisten Zwei Männer schlagen auf 18-Jährigen in Neuss ein

Neuss · Ein 22-jähriger und 25-jähriger Mann haben in der Nacht von Samstag auf Sonntag im Neusser Hauptbahnhof auf einen 18-Jährigen eingeschlagen. Eine 22-Jährige, die die Täter begleitete, urinierte vor einem Polizeibeamten. Welche Konsequenzen erwarten die Drei nun?

 Die 22-jährige Begleitung der Täter nahmen die Polizeibeamten mit, damit sie ihren Rausch in einer Ausnüchterungszelle ausschlafen konnte. (Symbolbild)

Die 22-jährige Begleitung der Täter nahmen die Polizeibeamten mit, damit sie ihren Rausch in einer Ausnüchterungszelle ausschlafen konnte. (Symbolbild)

Foto: dpa/Friso Gentsch

 Auf Bahnsteig sechs des Neusser Hauptbahnhofs trafen die Beamten der Landes- und Bundespolizei gegen ein Uhr nachts auf die zwei Tatverdächtigen mit ihren zwei Begleiterinnen sowie auf das 18-jährige Opfer. Das teilte die Bundespolizei mit. Das Duo soll auf den 18-Jährigen gemeinschaftlich eingeschlagen haben, wodurch sich der junge Mann eine Verletzung an der Hand sowie eine Platzwunde an der Lippe zuzog, teilten die Beamten mit. Der Geschädigte lehnte eine ärztliche Versorgung in einem Krankenhaus ab und wurde von seinen Eltern abgeholt.

Der 22-Jährige hatte Polizeiangaben zufolge einen gemessenen Atemalkoholwert von 1,6 Promille und der 25-Jährige einen Wert von 1,1 Promille. Bei einer Durchsuchung wurde bei dem 22-Jährigen ein Butterflymesser aufgefunden und durch die Beamten beschlagnahmt.

Die zwei polizeibekannten Männer waren verkehrstüchtig und wurden samt ihrer Begleitung mit einem Platzverweis entlassen. Eine 22-Jährige kam dem Platzverweis nicht nach und urinierte stattdessen in die Bahnhofsvorhalle. Als die Uniformierten den Platzverweis durchsetzen wollten und sie am Arm fassten, leistete die junge Frau vehement Widerstand. Sie wurde auf die Wache der Polizei Neuss verbracht und nach erfolgter Ausnüchterung von zwei Promille gegen Mittag entlassen.

Gegen die beiden Männer wurde ein Strafverfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Gegen den 22-Jährigen wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die 22-jährige Frau muss sich nun wegen des Widerstandes und tätlichen Angriffs verantworten.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort