Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf

Neuss Bewährung für Menschenhändler

Neuss · Neuss/Düsseldorf (mape) Weil sie Prostituierte in Neuss und Düsseldorf systematisch ausgebeutet haben, sind zwei Männer vor Gericht zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Die beiden 33 und 38 Jahre alten Täter hatten im Prozess am Düsseldorfer Amtsgericht gestanden, gemeinsam in Neuss und Düsseldorf einen so genannten "Escort-Service" betrieben zu haben.

Das Gericht verurteilte sie darauf wegen "Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung".

Laut Staatsanwaltschaft war die Begleitagentur professionell organisiert: In Zeitungsannoncen wurden in der Boulevardpresse Prostituierte aus Osteuropa angeboten, eigens eingestellte Telefonisten nahmen die Anrufe der "Freier" entgegen.

Fahrer brachten die Frauen danach zu ihren Kunden und nach getaner Arbeit später wieder in ihre Unterkunft.

Freizeit gab es für die Prostituierten nur selten, bis zu 85 Prozent ihres Freier-Lohns mussten sie an die beiden Hintermänner abgeben.

So hätten die Frauen rund 150 Euro pro Kunde eingenommen, lediglich 20 bis 40 Euro hätten sie davon behalten dürfen.

Auf diese Art und Weise hatte der Begleitservice innerhalb von zwei Jahren einen Umsatz von fast 630 000 Euro erwirtschaftet.

Dennoch beließ es das Gericht bei einer Bewährungsstrafe.

Die Begründung für diese Entscheidung: Die beiden Männer hatten einen langen Prozess durch ihre Geständnisse verhindert, ansonsten hätten nämlich 45 Zeugen gehört werden müssen.

Allerdings hätten die beiden Angeklagten eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt, sie seien professionell vorgegangen.

Die Prostituierten hatten sich illegal und mit falschen Papieren in Deutschland aufgehalten, sie wurden teilweise wieder in ihre Heimat abgeschoben.

(NGZ)
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