Betriebsratswahlen im Rhein-Kreis Neuss Welche Forderungen der DGB formuliert

Rhein-Kreis · Der Kreisverband des DGB macht auf die anstehenden Betriebsratswahlen zwischen März und Mai aufmerksam und formuliert Forderungen.

 Sie betonen die Bedeutung der Betriebsräte (v.l.): DGB-Generalsekretär Klaus Churt und der DGB-Kreisvorsitzende Udo Fischer.

Sie betonen die Bedeutung der Betriebsräte (v.l.): DGB-Generalsekretär Klaus Churt und der DGB-Kreisvorsitzende Udo Fischer.

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Der Vorsitzende des DGB-Kreisverbandes Neuss, Udo Fischer, betont, wie wichtig die von März bis Mai anstehenden Betriebsratswahlen sind – und zwar nicht nur für Arbeitnehmer. Unter-

nehmen, die sich wirklich zukunftsfähig aufstellen wollten, bräuchten Betriebsräte. „Nur aktiv mitbestimmte Veränderungsprozesse werden erfolgreich sein“, erklärt Fischer. Zugleich warnt er vor der Behinderung von Betriebsratswahlen.

Derzeit werden nach Angaben des DGB bundesweit nur rund 40 Prozent der Beschäftigten von Betriebsräten vertreten. Dabei ermöglichten diese, dass Beschäftigte bei wichtigen Entscheidungen mitreden. Das sei angesichts der derzeitigen Topthemen Digitalisierung, Klimaschutz und Auswirkungen der Corona-Pandemie auch dringend notwendig. Es brauche die Erfahrungen, Ideen und Sichtweisen der

Beschäftigten. Das teilt der DGB mit.

Erste gute Ansätze, wie das digitale Zugangsrecht und die Einstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Offizialdelikte, seien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, aber vieles fehle noch. „Betriebsräte müssen noch mehr mitentscheiden können – vor allem auch mit Blick auf die anstehende Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft. Das betrifft insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung“, so Fischer. Es werde nicht ausreichen, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz lediglich zu evaluieren – notwendig sei auch eine umfassende Überarbeitung. „Um die Arbeitswelt künftig mitzugestalten, brauchen wir viele selbstbewusste Betriebsräte. Sie sorgen für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichen es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen“, betont der DGB-Kreisvorsitzende. „Deswegen ermutigen wir alle, sich an der Wahl zu beteiligen.“

Die Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Der DGB weist darauf hin, dass auch Leiharbeiter wahlberechtigt sind, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort