Neuss Beschleunigte Verfahren für Neuss bislang abgelehnt

Neuss · Seit Anfang Juli dieses Jahres besteht in Neuss die Möglichkeit, dass Kleinkriminelle noch am Tag der Tat vor Gericht gestellt werden können. In diesem sogenannten beschleunigten Verfahren muss das binnen einer Woche geschehen. Die Entscheidung, ob ein Fall als beschleunigtes Verfahren anzusehen ist oder nicht, treffen Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam.

Doch der "kurze Prozess" läuft in der Quirinusstadt nur äußerst schleppend an. Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, seien bislang zwei Fälle aus Neuss für ein beschleunigtes Verfahren vorgeschlagen worden. "Beide Fälle waren dafür jedoch nicht geeignet", sagte Staatsanwältin Hilal Tanrisever, die hinzufügt, dass die Vergehen in einem Fall zu schwerwiegend und im anderen Fall zu harmlos gewesen seien.

Kay Krüger, Sprecher des Neusser Amtsgerichtes, nennt den eingereichten Fall, der sich als "zu schwerwiegend" für das beschleunigte Verfahren herausstellen sollte: Ein Mann habe in einem Elektronik-Fachmarkt unter Vorlage gefälschter Ausweise einen Vertrag abschließen wolle. "Dafür hätte es eine Werbeprämie von mehreren Hundert Euro gegeben", sagt Krüger. Nach der Festnahme habe sich herausgestellt, dass der Verdächtige Mann schon mehrere einschlägige Vorstrafen hat und unter einer laufenden Bewährung stand. Auch wenn es nicht zu einem "kurzen Prozess" gekommen ist, sei es in diesem Fall schnell zu einer Hauptverhandlung gekommen.

Bei dem beschleunigten Verfahren handelt es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchweg um Verfahren, in denen die Sach- und Beweislage eindeutig ist. In Düsseldorf gibt es das so beschleunigte Verfahren schon seit Jahren - mit Erfolg. Nach Angaben des leitenden Oberstaatsanwalts Falk Schnabel gab es in den vergangenen Jahren dort jeweils über 300 Fälle, die im beschleunigten Verfahren behandelt wurden. Vielfach handele es sich dabei um Menschen ohne festen Wohnsitz.

Sollte eine Verhandlung am gleichen Tag nicht möglich sein, wird der Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen. Das soll der Abschreckung dienen. Bis zu ein Jahr Haft kann in einem solchen Fall verhängt werden.

(jasi)
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