Neusser verklagt Brauerei Krombacher-Prozess geht in die nächste Runde

Neuss · Ein Neusser möchte, dass „Felsquellwasser“ als Markenname für Biere gelöscht wird. Das Landgericht Bochum gab ihm 2017 Recht, nun beginnt ein Berufungsprozess.

 Es geht um den Markennamen für die Ware Bier. (Symbolbild)

Es geht um den Markennamen für die Ware Bier. (Symbolbild)

Foto: dpa/Marius Becker

Wenn Bierliebhaber an den Krombacher-Werbespot denken, dürfte sich bei ihnen folgende Szene abspielen: Eine harmonische Talsperre ist zu sehen, eine Melodie ertönt und der Slogan verkündet, dass es sich bei der beworbenen Biersorte, um „eine Perle der Natur“ handelt. Aber nicht nur der Werbespot, auch das Wort „Felsquellwasser“ ist in den Köpfen der Kunden verankert und wird sogleich mit Krombacher, der Brauerei aus Kreuztal, verbunden.

Und genau um jenen Begriff verhandelt das Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag in einem Markenrechtsstreit. Denn 2010 hat sich Krombacher das Wort „Felsquellwasser“ als Marke für die Ware Bier schützen lassen.

Dagegen hat ein Neusser Hobby-Brauer bereits 2017 geklagt. Er wollte die Wortmarke löschen lassen. Wenn er erfolgreich ist, dürfen auch andere Brauereien den Begriff „Felsquellwasser“ wieder uneingeschränkt nutzen. Mit seinem Anwalt Robert Meyen, ebenfalls ein Neusser, erwirkte der Hobby-Brauer damals ein Urteil des Landgerichts Bochum. Danach sollte die Marke „Felsquellwasser“ wegen „Nichtbenutzung“ gelöscht werden. Nichtbenutzung bedeute jedoch nicht, dass Krombacher gar nicht mehr mit dem Begriff arbeiten darf. Es komme vielmehr auf die Art der Nutzung an. Der Neusser Kläger, so teilt es das Oberlandesgericht Hamm mit, meint, dass „Felsquellwasser“ nur die Bezeichnung für einen Inhaltsstoff ist, nicht aber ein Herkunftshinweis des Bieres ist. Deshalb sei die Wortmarke zu löschen, weil sie über einen Zeitraum von fünf Jahren (eine sogenannte Benutzungsschonfrist) nicht genutzt worden sei. „Es ist vielmehr eine Inhaltsangabe. Man weiß lediglich, dass Krombacher damit braut. Aber das tun viele andere Brauereien auch", hatte Anwalt Meyen damals gesagt .

Nach dem Urteil hatte Krombacher angekündigt, in Berufung zu gehen, die Brauerei verlangt weiterhin die Abweisung der Klage. Am Donnerstag verhandelt nun der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über die Wortmarke.

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