Neuss Berufung nach Diebstahl in Filiale der Targobank

Neuss · Nachdem das Amtsgericht Neuss einen 32 Jahre alten Mann im September wegen eines Diebstahldeliktes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt hat, geht das Verfahren nun vor dem Landgericht Düsseldorf in Berufung. Ab Freitag, 16. Dezember, werden sich die Richter in Düsseldorf mit dem durchaus ungewöhnlichen Fall beschäftigen. Der 32-Jährige soll sich am 7. Juni um 13.19 Uhr durch einen unverschlossenen Hintereingang Zugang zur Filiale der Targobank in Neuss verschafft haben.

Er hatte zuvor offenbar von einem Insider den Tipp bekommen, wo sich der Schlüssel zum Tresorraum befand und wie sich der Tresorschrank öffnen lasse. Die entsprechenden Hinweise hatte der 32-Jährige von einem Mann erhalten, den er als einen Bekannten namens Hakan bezeichnet. Dieser kannte offenbar auch die erforderlichen Sicherheitscodes zur Öffnung des Tresors und teilte sie dem 32-Jährigen mit. Als er in die Targobank eindrang, ging er noch davon aus, ungestört zu bleiben. Denn die Mitarbeiter der Bank befanden sich zur Tatzeit in der Mittagspause - und aßen in einem ein Stockwerk höher gelegenen Besprechungszimmer gemeinsam Pizza.

Zwar gelang es dem 32-Jährigen, den Tresor zu öffnen und Geldscheine im Wert von 353.500 Euro in eine Plastiktüte zu packen. Weit kam er jedoch nicht: Eine Zeugin, die Post hinterlegen wollte, entdeckte ihn im Tresorraum. Zunächst hielt sie den Mann für einen Techniker, doch sie wurde stutzig und stoppte ihn bei einem Fluchtversuch. Sie schaltete die übrigen Mitarbeiter der Bank ein; gemeinsam warteten sie auf die inzwischen hinzugerufene Polizei. Einen zweiten Fluchtversuch des 32-Jährigen unterband ein Mitarbeiter der Bank.

Im Zuge des Prozesses vor dem Amtsgericht Neuss hieß es, dass die Hintermänner zur Tat möglicherweise der salafistischen Szene zuzurechnen sind.

(NGZ)
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