Neuss Bäume am Lessingplatz könnten in Etappen fallen

Neuss · Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Realschulwiese" hatten auf das Fällverbot im März gesetzt. Wie es weitergeht, beschäftigt die Politik.

 Mit dem Protestcamp konnte die Bürgerinitiative verhindern, dass wirklich alle 75 Bäume gefällt werden, die dem Supermarkt weichen müssen.

Mit dem Protestcamp konnte die Bürgerinitiative verhindern, dass wirklich alle 75 Bäume gefällt werden, die dem Supermarkt weichen müssen.

Foto: L. Hammer

Stehen die verbliebenen Bäume auf dem Lessingplatz einem raschen Baubeginn für den geplanten Lebensmittelmarkt im Wege? Diese Frage steht nächsten Dienstag im Raum, wenn der Planungsausschuss abschließend über den Bebauungsplan zu beschließen hat. Diese Frage will Michael Klinkicht aber auch im Bezirksausschuss Norf behandelt wissen, dessen Tagesordnung er um einen Sachstandsbericht erweitert hat.

Neuss: Bäume am Lessingplatz könnten in Etappen fallen
Foto: Hammer, Linda

Aber Klinkicht, Vorsitzender des Umweltausschusses und als dieser auch Leiter der Baumkommission, ist sich sicher, dass die noch stehenden Bäume nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallen, und in bestimmten Fällen das Bundesnaturschutzgesetz sogar ein Abholzen in belaubtem Zustand zulässt. Das müsste geprüft werden, sagt Klinkicht.

Mitglieder der Bürgerinitiative "Pro Realschulwiese", die gegen einen neuen Supermarkt auf dem Lessingplatz sind, haben gerade mit diesem Naturschutzgesetz große Hoffnungen verbunden, als sie Ende Februar ein Protestcamp auf dem Lessingplatz errichteten. Sie wollten verhindern, dass die Stadt mit der Kettensäge Fakten schaffen lässt, noch bevor über Bebauungsplan und Baugenehmigung entschieden ist. Und weil sie glaubt, mit einer Normenkontrollklage das Projekt kippen zu können, will die BI verhindern, dass sie am Ende zwar Recht behält, der Lessingplatz dann aber nur noch eine abgeholzte Wüstenei ist. Ihr Etappenziel war daher, die Rodung zumindest eines Teils der Bäume bis zum 1. März zu verhindern. Denn danach gilt ein Fäll- und Schnittverbot.

Dieser Paragraph des Naturschutzgesetzes lässt aber viele Ausnahmen zu, berichtet Norbert Clever vom Kreis als Untere Landschaftsbehörde. Auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, zitiert der Umweltamtsleiter Absatz 5 des Naturschutzparagraphen 39, gilt dieses Verbot nicht. Und zu diesen Flächen, so konkretisiert es ein Landeserlass vom März 2010, gehören auch Sportanlagen, Friedhöfe — und Grünanlagen. Als solche ist der umstrittene Teil des Lessingplatzes (noch) festgelegt. Um dort zu roden, müsste die Stadt nicht einmal um eine Genehmigung nachsuchen, sagt Clever, allerdings muss sie behutsam vorgehen. Denn in der bis Ende September geltenden Schonfrist dürfen Brutstätten wildlebender Tiere nicht zerstört werden. Das gelte ausnahmslos.

Planungsdezernent Christoph Hölters denkt offensichtlich noch nicht in diese Richtung. "Wir streben eine Lösung an, die schnell zum Erfolg führt", sagt er zwar, beschäftigt sich aber zuvorderst mit der Frage, ob mit dem Bau nicht auf der schon freigeräumten Fläche begonnen werden kann und die verbliebenen Bäume erst im weiteren Baufortgang gefällt werden.

Klinkicht versteht die dahinter stehende Absicht, die Bürgerinitiative nicht noch weiter zu verärgern. Schließlich war es die Stadt, die das Protestcamp genehmigt hat — und dann trotzdem mit der Rodung begann. Dass das von den Bürgern angerufene Oberverwaltungsgericht die genehmigte Demonstration und damit die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit über alle anderen Überlegungen stellte, teilt Klinkicht voll. "So kann man demokratische Prinzipien nicht aushebeln", kritisiert er die Stadt.

(NGZ)
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