Misshandlung von Schutzbefohlenen Baby getötet: Anklage gegen Mutter erhoben

Misshandlung von Schutzbefohlenen · Von Christoph Kleinau

Von Christoph Kleinau

Ihren 20. Geburtstag hat Nadine B. im Juni in Untersuchungshaft verbracht, und auch den 21. wird sie wohl hinter Gittern erleben, denn die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Die junge Frau hat den Tod ihrer nur fünf Wochen alten Tochter zu verantworten - wenn auch nicht absichtlich herbeigeführt.

Deshalb ist die junge Frau auch nicht wegen Mord oder Totschlag vor dem Jugendstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichtes angeklagt, sondern wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, allerdings mit Todesfolge. Der inzwischen 22-jährige Kindsvater, momentan auf freiem Fuß, sitzt mit auf der Anklagebank. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, von den Misshandlungen gewusst aber nichts unternommen zu haben.

Als das kleine Mädchen in der Kinderklinik des Lukaskrankenhauses am 3. März starb, lag ein fast zweiwöchiges Martyrium hinter ihr. Denn Tattag war der 21. Februar. An diesem Montag war der Säugling, der nach Aussage der geständigen Mutter bis dahin sehr pflegeleicht gewesen war, unruhig, schrie nach dem Füttern.

Darauf habe die Mutter dem Kind mit dem Handballen so lange auf die Nase geschlagen, bis Blut floss. Diese Misshandlung führte später zum Tod, berichtet Richter Dr. Ulrich Thole, Pressesprecher am des Landgerichts. Denn durch die Schläge, so ergab die Obduktion, erlitt das Baby ein Schädel-Hirn-Trauma. Zunächst blieb das Kind still, doch nach 20 Minuten schrie es wieder.

Diesmal würgte die Frau das Kind mit einer Hand, bis Ruhe war. In den Stunden danach verschlechterte sich der Zustand des Mädchens rapide. Es völlig apathisch im Bettchen, hatte einen kalten Kopf und kalte Füße. Doch erst am 25. Februar alarmierte der Vater den Notarzt. Das, so Thole, hatte er zuvor aus Angst vor möglichen Folgen nicht getan.

Doch alle medizinische Kunst konnte das Kind nicht retten, das in seiner Apathie nicht essen und trinken wollte und unterernährt und dehydriert ins Krankenhaus kam. Beide Elternteile wurden noch am gleichen Tag in Haft genommen. Justin, der gemeinsame dreijährige Sohn des unverheirateten Paares, wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und in eine Pflegefamilie vermittelt. Dort ist er noch.

Das im Mai 2004 aus Ratingen zugezogene und an der Aurinstraße lebende Paar war dem Jugendamt bekannt, bestätigt Amtsleiter Achim Tilmes, doch lag keinerlei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohles vor. Weil der Junge entwicklungsverzögert war und auch zur Stärkung der jungen Familie hatte das Jugendamt eine Familien unterstützende Hilfe organisiert.

Der Prozess beginnt am Donnerstag, 27. Oktober. Bis zum 24. November sind vier Termine angesetzt.

(NGZ)
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