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Kein Durchkommen an der Bergheimer Straße Ärger wegen zugeparktem Radweg

Neuss · Der neue Radweg an der Bergheimer Straße wird ständig als Parkplatz genutzt.

Kaum ein Tag, an dem Anita Weber einmal in einem Rutsch mit ihrem Fahrrad von Reuschenberg in die Neusser Innenstadt und zurück fahren kann. Das hat natürlich auch mit Ampeln zu tun, aber in erster Linie mit parkenden Autos – und die stehen da, wo es definitiv verboten ist, nämlich in zweiter Reihe und auf dem neuen Fahrradweg an der Bergheimer Straße.

„Ich fahre sicher fünf Mal am Tag die Route, weil ich viel in der Stadt mache“, sagt die Rentnerin. Sie nehme an Volkshochschul-Kursen teil, gehe ins Theater und in Konzerte. Alles erledigt sie mit ihrem E-Bike, und fährt von Reuschenberg über die Bergheimer Straße Richtung Friedrich-Ebert-Platz, und eben zurück, über den neuen Radweg zwischen Ebert-Platz und Schiller-/Dreikönigenstraße. Und dieses Stück, so sagt sie, müsse sie quasi zu Fuß erledigen. Denn parkende Autos versperren ihr die Durchfahrt. Das seien keine Dauerparker, sondern solche, die in die Geschäfte, Kioske oder die Zweigstelle der Neusser Sparkassen gehen, aber auch welche, die sich hinsetzen und in Ruhe einen Kaffee trinken. Einmal hat es Anita Winter gereicht und sie hat die Fahrer angesprochen. Die Reaktion war nur ein Achselzucken.

„Wir Radfahrer können dort nicht einfach an den Autos vorbeifahren. Dafür ist die Bergheimer Straße zu eng, und es ist zu viel Verkehr. Immerhin fahren dort auch sieben Buslinien“, sagt die Reuschenbergerin. Das Problem ist der Stadtverwaltung bekannt. „Unsere Verkehrskontrolleure sind dort regelmäßig unterwegs“, sagt Tobias Spange vom städtischen Presseamt. Aber natürlich nicht rund um die Uhr. „Und es ist natürlich ein Zufall, wenn unsere Mitarbeiter genau dann vor Ort sind, wenn der Radweg zugeparkt ist“, so Spange weiter.

Laut Straßenverkehrsordnung beginnt „Parken“ ab drei Minuten, in zweiter Reihe ist es grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es, etwa zum Ausladen schwerer Güter oder zum Blick auf den Stadtplan. Taxis dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

(goe)
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