Neuss Außen bewirten nach Vorschrift

Neuss · Einfach Tische aufstellen – das geht nicht. Stattdessen müssen sich Gastronomen an ein komplexes Regelwerk halten, wenn sie Außenbereiche bewirten. Im Fall der "Loge" am Landestheater ist auch die Bauweise ein Problem.

 Walter Theisen vom Drusushof hat jeden Sommer seit 1992 rund 65 Plätze vor seinem Lokal eingerichtet. Er kennt das Prozedere für die Genehmigung.

Walter Theisen vom Drusushof hat jeden Sommer seit 1992 rund 65 Plätze vor seinem Lokal eingerichtet. Er kennt das Prozedere für die Genehmigung.

Foto: Woitschützke

Einfach Tische aufstellen — das geht nicht. Stattdessen müssen sich Gastronomen an ein komplexes Regelwerk halten, wenn sie Außenbereiche bewirten. Im Fall der "Loge" am Landestheater ist auch die Bauweise ein Problem.

Gastronomen, die ihre Gäste draußen bewirten wollen, müssen sich an viele Regeln halten. In Neuss tun sie das meist. "Ich bin das schon gewohnt, jedes Jahr die Genehmigung einzuholen", sagt Walter Theisen, Inhaber vom Drusushof. Probleme gibt es trotzdem hin und wieder: Es sei schwieriger geworden, mal Musik spielen zu lassen. "Viele in der Nähe wollen eben ihre Ruhe haben", sagt Theisen, der sich an den Lärmschutz halten muss.

Komplexes Regelwerk

Probleme kann es aber auch geben, wenn das komplexe Regelwerk aus Genehmigungen und Konzessionen befolgt wird. Denn wer derzeit ins Landestheater will, kann schon mal länger nach dem Eingang suchen. Auf dem Platz an der Oberstraße stehen zehn Tische des Restaurants "Loge", zusätzlich verdecken Sonnenschirme und Trennwände die Sicht. "Das hat die Lage für uns verschlechtert", sagt Christine Schmücker vom Theater, das ebenfalls wie die Loge im Gebäude des Bauvereins beheimatet ist. Wegen der baulichen Gegebenheiten — der Eingang liegt nicht nach vorn, sondern zur Straße Am Kehlturm — sei es für Besucher schon ohne die Tische nicht leicht gewesen, den Eingang zu finden. "Loge"-Betreiber Bülent Hali betont aber, er habe weniger Tische aufgestellt, als er laut Konzession dürfe.

Besonders viele Regeln gibt es für Gastwirte, die öffentliche Flächen nutzen wollen. Dann muss etwa darauf geachtet werden, dass Fußgänger auf mindestens 1,50 Meter vorbeikommen. Wer zum ersten Mal eine Außenterrasse einrichten will, muss eine Baugenehmigung beantragen. "Das ist nur einmalig nötig. Die Genehmigung gilt dann dauerhaft", sagt Stadtsprecher Peter Fischer. Jedes Jahr aufs Neue muss dagegen eine Sondernutzungsgenehmigung erteilt werden. Innenstadt-Wirte wie Theisen müssen zusätzlich die Gestaltung von Tischen, Sonnenschirmen und Ähnlichem mit der Stadt absprechen. Die muss "zum attraktiven Erscheinungsbild der Stadt" beitragen. Außerdem darf nur für den eigenen Betrieb geworben werden. "Für Zigaretten etwa nicht", sagt Fischer.

Aufwand geringer

Bei Gastronomen, die im eigenen Innenhof oder auf eigenem Grünstreifen Tische aufstellen wollen, ist der Aufwand geringer. Sie benötigen nur eine Konzession für ihre Außengastronomie, die unter anderem mit dem Landesimmissionsschutzgesetz übereinstimmen muss. "Gastronomie draußen ist bis 24 Uhr erlaubt, bei erheblichen Lärmvorkommnissen, also wenn die Nachbarschaft gestört wird, kann das vorverlegt werden", erklärt Fischer. Solche Probleme hat Josip Peic nicht. Der Betreiber des Café Zimmermann in Selikum habe noch nie Ärger mit den Nachbarn gehabt. "Wir liegen zum Kinderbauernhof raus und die Tiere dort stören sich nicht am gastronomischen Betrieb", sagt Peic.

Im Fall der "Loge", die aus Sicht des Landestheaters den Theater-Eingang zu stark verdeckt, wollen sich die Beteiligten zusammensetzen, um Lösungen zu finden.

(NGZ)
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