Neuss Atelierhaus bleibt eine Kulturstätte

Neuss · Die Liegenschaft und Vermessung Neuss (LVN) hat als Eigentümer des Objekts die Mietzeit unbefristet verlängert. Derzeit ist keine Vermarktung geplant.

 Im Atelierhaus an der Hansastraße am Hafen werden auch weiterhin Ausstellungen und Kulturprojekte stattfinden können.

Im Atelierhaus an der Hansastraße am Hafen werden auch weiterhin Ausstellungen und Kulturprojekte stattfinden können.

Foto: lothar berns

Für kreative Prozesse und künstlerische Impulse ist ein gewisses Maß an steter Veränderung sehr zweckdienlich. Zu viel Ungewissheit verkehrt dieses Ziel jedoch schnell ins Gegenteil. Die Künstler im Atelierhaus an der Hansastraße im Hafenviertel haben nun mehr Sicherheit erhalten.

Denn die Liegenschaft und Vermessung Neuss (LVN) als Eigentümer des Objektes hat die Nutzungszeit für das Gebäude unbefristet verlängert. Der bisherige Pachtvertrag endete automatisch am 30. April dieses Jahres nach den vereinbarten sieben Jahren. Dies sei der Beigeordneten im Kulturausschuss Christiane Zangs zufolge genau der Zeitraum gewesen, bis der Kredit, der zum Herrichten des Hauses als Kulturstätte aufgenommen worden war, abgeschrieben war.

Damit sollte dem Ziel des Eigentümers LVN nach einer langfristigen gewerblichen Nutzung entsprochen werden. Das Haus werde jedoch in seiner jetzigen Form sehr gut angenommen. Es erfülle eine "Multifunktion". Neben den 25 Ateliers bietet es einen großen Ausstellungsraum, der unter anderem als Übungsstätte für die deutsche Kammerakademie dient. 28 Künstler sind im Gebäude tätig. "Ich freue mich über die Entscheidung und bin glücklich, dass wir Künstlern in der Stadt eine Plattform bieten können", sagt Zangs.

Bei der Entscheidung sei es wichtig, alle Interessen abzuwägen. Zwar sei derzeit nicht mit einer Vermarktung des Grundstücks zu rechnen, dies sei jedoch auch nicht "in Stein gemeißelt". Würde das Atelierhaus nicht mehr als Kulturstätte nachgefragt oder ein Investor einen lukrativen Vorschlag unterbreiten und möglicherweise mehrere neue Arbeitsplätze entstehen lassen, würde auch die Nutzung des Gebäudes neu überdacht.

"Dann würden wir woanders ein Atelierhaus bauen", so Zangs. Mit der vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten für beide Seiten - so sei es üblich bei Gewerbe-Mietverträgen - könnten alle Optionen offen gehalten werden. "Es ist immer eine Frage des öffentlichen Interesses", sagt die Beigeordnete.

(NGZ)
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