Neue CoronaschutzverordnungDiese Regeln gelten ab dem 3. April im Rhein-Kreis
Update · Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0:00 Uhr, die meisten Schutzmaßnahmen in NRW ersatzlos fallen.