Alkohol-Selbstversuch in Neuss In der Juristen-Schwemme

Neuss · Angehende Anwälte und Richter stellen sich gemeinsam mit Medizinern einem Alkohol-Selbstversuch im Drusushof.

 Hoch die Gläser: Angehende Juristen trinken aus wissenschaftlicher Neugier. In drei Stunden sollten sie den Blutalkoholanteil von 0,5 Promille erreichen und über die an sich selbst wahrgenommenen Veränderungen Protokoll führen.

Hoch die Gläser: Angehende Juristen trinken aus wissenschaftlicher Neugier. In drei Stunden sollten sie den Blutalkoholanteil von 0,5 Promille erreichen und über die an sich selbst wahrgenommenen Veränderungen Protokoll führen.

Foto: Georg Salzburg(salz)

Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) hat mit seiner Landessektion Rheinland-Nord in den vergangenen Monaten mit Aufmerksamkeit erregenden Aktionen von sich reden gemacht. Nun gab es im „Schonraum“ Drusus I einen hochinteressanten Selbstversuch zum Thema „Alkohol im Straßenverkehr“ – ohne Öffentlichkeit. Der BADS hatte angehende Juristen und Studenten der Rechtsmedizin eingeladen, um sie in einem Alkohol-Trinktest für das Thema zu sensibilisieren – bevor sie im Beruf mit Folgen von Alkoholmissbrauch konfrontiert werden und diese bewerten müssen. 

„Es geht nicht um ein Saufgelage“, sagte Adam Petzka zur Begrüßung der mehr als 20 Testpersonen. Der Vorsitzende der Sektion Rheinland-Nord im BADS ist stellvertretender Gerichtspräsident des Amtsgerichtes Ratingen. Er präzisierte: „Sie sind Teilnehmer einer wissenschaftlich begleiteten Selbsterfahrung mit Alkohol. Das ist eine bedeutende Aktion im Hinblick auf 30.000 Verkehrsunfälle pro Jahr in Deutschland, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind.“

Petzka stand den Teilnehmern für  Einzelgespräche zur Verfügung, ebenso sein Stellvertreter Andreas Alberts – ein Biologe und Sachbuchautor unter anderem über biogene Drogen. Dritte im Bunde war  BADS-Geschäftsführerin Anja Bisignano, die bei der Rechtsmedizin in Düsseldorf arbeitet. „Im Rahmen des Zeitplanes von drei Stunden müssen Sie jetzt anfangen, zu trinken“, begann Professor Thomas Daldrup dann seinen unterm Strich arg wissenschaftlichen Vortrag.

Der seit 2016 emeritierte Rechtsmediziner und Toxikologe hat 30 Jahre an der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität gelehrt. Seine Forschung hatte das Ziel, den negativen Einfluss von Alkohol und Drogen auf die Fähigkeit des Menschen, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen, zu objektivieren. Ausführlich referierte der Wissenschaftler über die Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK).  Die hängt vom Gewicht der Person, von Alter und Geschlecht,  Konstitution und vom Muskelanteil ab. Wer den Professor richtig verstanden hatte, konnte nach dem Selbstversuch seine BAK selbst ausrechnen. 

Bei kontrollierten Rahmenbedingungen war die Zielalkoholisierung 0,5 Promille in knapp drei Stunden zu erreichen. Das entsprach in etwa bei den jungen Männern sechs Glas Bier, bei den Damen wegen des geringeren Körperwasseranteils etwas weniger. Zur Sicherheit wurde der Alkoholwert aber am Ende auch gemessen. Ein Teilnehmer aus der Jura-Fraktion lag deutlich über 0,5 Promille. Er versicherte aber, nicht heimlich getrunken zu haben. Nahezu alle bestätigten, dass diese konkrete Menge Alkohol bereits Wirkung auf Körper- und Geistesfunktionen hatte. Das machte doch nachdenklich. Denn die Unfallwahrscheinlichkeit steigt ab 0,5 Promille rapide an, bei 1,5 Promille ist diese 25-mal höher als bei einer Nüchternfahrt. Hinzu kommt, dass Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, überdurchschnittlich schwer verlaufen. Ohne wahrnehmbare Ausfallerscheinungen bei den Teilnehmern endete das Seminar.

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