Neuss A 46-Toter: Prozess beginnt am 29. November

Neuss · Zehn Monate nach dem gewaltsamen Tod des Neussers Berthold Franzmann beginnt am Landgericht Düsseldorf Ende des Monats der Prozess gegen seinen mutmaßlichen Mörder. Nach NGZ-Informationen muss sich Mustafa B. aus Dormagen ab dem 29. November vor dem Schwurgericht verantworten. Den Vorsitz hat Richter Rainer Drees.

 Die Leiche war zunächst in der Nähe des Autohauses versteckt.

Die Leiche war zunächst in der Nähe des Autohauses versteckt.

Foto: woi

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Familienvater vor, in seiner Funktion als Autoverkäufer Geld des späteren Opfers unterschlagen und ihn dann getötet zu haben. "Die Anklage lautet deshalb auch auf Mord", so Staatsanwältin Britta Schreiber, "er wollte durch die Tötung des Kunden die Unterschlagung verdecken." Konkret soll Franzmann bereits Mitte vergangenen Jahres in einem Neusser Autohaus einen Neuwagen der Marke "Dacia" bestellt haben. Die Anzahlung für das etwa 20.000 Euro teure Fahrzeug lieferte der 57-Jährige laut Anklage in bar ab. Statt das Geld aber ans Autohaus weiterzuleiten, soll Mustafa B. die knapp 10.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

Als das spätere Opfer dann nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anfang 2011 auf die Auslieferung des Wagens drängte, soll sich der Autoverkäufer entschlossen haben, den Neusser zu töten. Auf dem Gelände des Autohauses soll der Angeklagte das Opfer überwältigt und später ermordet haben, die Leiche verscharrte er nach einigen Tagen am Rande der A 46 bei Uedesheim. Hier wurde der Tote lediglich durch einen Zufall gefunden: Ein Bauarbeiter entdeckte Ende April unmittelbar an der Autobahn eine Hand, die aus der Erde ragte.

Die Ermittlungen der Mordkommission führten nach wenigen Wochen auf die Spur von Mustafa B. Er soll die Anzahlung für den Neuwagen unterschlagen haben, weil er Spielschulden hatte. Jetzt droht dem Familienvater eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Dormagener hatte vor seinem Wechsel in das Neusser Autohaus hatte er für einen Händler in Dormagen gearbeitet. Im Prozess droht ihm zusätzlich noch die "Feststellung der besonderen Schwere der Schuld". In diesem Fall wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

(NGZ)
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