Neuss 75 Martinszüge können "ohne Unterschriften" ziehen

Neuss · Die 75 Martinszüge, die im November im Neusser Stadtgebiet unterwegs sein werden, fallen unter den Begriff "ortsübliche Brauchtumsveranstaltung". Daher, so erklärt Stadtsprecher Peter Fischer, brauchen die Organisatoren auch keine sogenannte Veranstaltererklärung zu unterschreiben.

Die nämlich, herausgegeben vom Bundesverkehrministerium, sorgt zurzeit für Unruhe in einigen Kommunen. Das Schreiben ist vier Punkte lang. Besonders Punkt drei sorgt für Verwirrung. Denn dort heißt es: " Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen erlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten." Konkretisiert werden die Maßnahmen allerdings nicht.

(dhk)
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