Neuss 27-Jähriger wegen Mordversuchs angeklagt

Neuss · Meerbuscher würgt Partnerin in Neusser Wohnung. Frau kann fliehen und sich in Bäckerei retten.

Für die Staatsanwaltschaft war es ein versuchter Mord: Vor dem Landgericht Düsseldorf beginnt am Freitag, 5. Mai, der Prozess gegen einen 27-jährigen Türken, der Anfang September seine getrennt lebende Partnerin in deren Wohnung an der Jägerstraße in Neuss fast erwürgt hat. Die Frau überlebte offenbar nur, weil sie aus ihrer Wohnung fliehen und sich in eine nahe gelegene Bäckerei retten konnte. Der Angreifer, ein Meerbuscher, wurde noch am selben Tag in Neuss festgenommen und in Untersuchungshaft geschickt.

Die Anklageschrift lässt erahnen, welches (Beziehungs)-Drama sich in der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus abgespielt haben muss. Gegen 10.20 Uhr, so rekonstruierten die Ermittler, hatte der Mann die Frau unvermittelt von hinten angegriffen und gewürgt. Dabei habe er eine klare Absicht verfolgt: töten. Die Hände am Hals des Opfers, soll er die Frau in das Schlafzimmer der Wohnung gezerrt und sie rücklings aufs Bett geworfen haben. Den Würgegriff habe er "zwischenzeitlich allenfalls kurzzeitig gelockert", heißt es in der Prozessakte. Im Schlafzimmer ging das Martyrium weiter: Er soll sie von vorne mit beiden Händen um den Hals gewürgt haben. "Aus dem Mund der Geschädigten trat dabei Schaum aus."

Bui Kim, die Inhaberin der Bäckerei, die an diesem Vormittag zur Rettungsinsel wurde, verschlug es damals fast die Sprache, als das Opfer wie gehetzt in ihren Laden gerannt kam. Die Frau, die Kim vom Sehen kannte und als "ganz jung und ganz hübsch" beschreibt, sei im Gesicht und am Hals "total verletzt gewesen". Weil die Verletzte nicht sicher sein konnte, dass sie ihren Peiniger abschütteln konnte, bat sie darum, die Ladentür abzuschließen. Kim erfüllte den Wunsch und öffnete nur, wenn bekannte Kunden anklopften. Eine Kundin alarmierte die Polizei, eine andere übernahm es, das Kind der jungen Frau später aus dem Kindergarten abzuholen.

Für den Prozess hat die Strafkammer zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil - auf Mordversuch stehen mindestens drei Jahre Gefängnis - könnte am 12. Mai gesprochen werden.

(-nau)
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