Neuss 15 Monate Jugendgefängnis für 18-Jährigen

Neuss · Das Jugendschöffengericht in Neuss hat am Donnerstag einen 18-Jährigen aus Erfttal zu 15 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Erdal Y. (Namen alle geändert) hatte gestanden, zwei Jugendliche aus Kaarst nachts am Neusser Hauptbahnhof zusammengeschlagen und ausgeraubt zu haben.

 15 Monate ohne Bewährung - so lautete das Urteil am Donnerstag.

15 Monate ohne Bewährung - so lautete das Urteil am Donnerstag.

Foto: Andreas Woitschützke

Richter Heiner Cöllen sah keine Möglichkeit mehr, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. "Das war ein echt armseliges Verhalten von mir, ich hab sowas noch nie gemacht", murmelte Erdal Y. vor Gericht. Tatsächlich war der Schüler aus Erfttal bislang lediglich wegen Nötigung, Beleidigung, Bedrohungen oder Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen, noch nie dagegen wegen grober Gewaltverbrechen.

In der Nacht vom 22. auf den 23. Januar schlug er völlig grundlos auf zwei Jugendliche ein, die im Neusser Hauptbahnhof auf die Regiobahn warteten. "Ich hatte mein ganzes Geld für Alkohol ausgegeben und war sauer, weil zwei meiner Kumpels einfach mit zwei Mädchen abgehauen waren", erklärte Y. in seinem Geständnis. Er habe Michael H. und Patrick S. nach Geld gefragt, weil er Hunger gehabt habe. Die beiden hätten ihn jedoch beleidigt, da seien ihm die "Sicherungen" durchgebrannt und er hätte mit den Fäusten so lange auf sie eingeschlagen, bis sie 20 Euro herausgegeben hätten.

Aus Sicht der Opfer hörte sich der Ablauf der Tat anders an. Demnach wäre Erdal Y. aggressiv und überraschend auf die Schüler zugestürmt. "Er meinte, wir sollten alles rausgeben, was wir haben", so Michael H. vor Gericht. Letztlich hätten er und sein Freund eine Reihe von Schlägen und Tritten hinnehmen müssen, dann wäre Y. mit 20 Euro geflüchtet. Noch im Bahnhofsgebäude hätte die Polizei den Täter geschnappt.

"Hier gilt es, ein deutliches Zeichen zu setzen", so Cöllen, "viele Menschen haben heutzutage Angst, wenn sie sich abends oder nachts auf Bahnhöfen oder an Bushaltestellen aufhalten." 15 Monate Jugendgefängnis seien angemessen. "Dem Angeklagten ist nicht anders beizukommen", meinte der Richter und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 15 Monate Haft ohne Bewährung beantragt hatte.

Erdal Y. hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Den nächsten Prozess wegen einer Schlägerei hat er jedoch schon vor der Brust.

(NGZ)
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