Neukirchen-Vluyn/Moers Zweieinhalb Jahre Haft wegen Drogen-Anbau im Keller

Neukirchen-Vluyn/Moers · Ein Mann aus Moers baute mit einem Freund in dessen Keller in Neukirchen-Vluyn Drogen an. Jetzt muss er in eine Entziehungsanstalt. Das Moerser Schöffengericht sprach eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren aus. Außerdem wurden mehrere Hundert Euro Drogengeld eingezogen.

Neukirchen-Vluyn/Moers: Zweieinhalb Jahre Haft wegen Drogen-Anbau im Keller
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Mit dem Anbau von Marihuana und dem Verkauf von Amphetaminen wollte der 27-Jährige seinen eigenen Konsum finanzieren. Sein Freund hatte vom Erlös der Ernte unter anderem Schulden bezahlen wollen. So weit kam es nicht, durch einen anonymen Hinweis war die Plantage aufgeflogen. Dass der Verdacht auf Marihuanaanbau oder Konsum gemeldet wird, ist keine Seltenheit.

Die Pflanzen hinterlassen einen markanten Geruch, der sich durch das ganze Haus verbreiten kann und Anwohner belästigt. Auch Geschichten von Drogenabhängigen, wie im Fall des 27-Jährigen Moersers bekommen Gerichte oft zu hören. Seit langen Jahren schwer suchtkrank, hatte er Angst vor Entzug. Daher setzte er auf Vorratshaltung. Als ein Bekannter ihn um Unterstützung beim Aufbau einer Plantage bat, sagte er zu.

Der Neukirchen-Vluyner hatte zwar schon mit der Ausstattung des Kellerraums begonnen, da war ihm allerdings das Geld ausgegangen. Darum holte er den 27-Jährigen mit ins Boot. Der steuerte Setzlinge und Geld für die notwendige Abluft-Filteranlage bei. Die Kellerplantage war "durchaus professionell und größer aufgezogen", sagte die Richterin. Es handelte sich um gutes Pflanzenmaterial. Das ganze sei nicht nur für den Eigenkonsum angelegt worden, so die Überzeugung des Gerichts. Der schon im Vorfeld verurteilte Neukirchen-Vluyner hatte mit dem Erlös seine Schulden begleichen wollen.

Der Moerser habe zwar selber konsumieren, aber auch weiterverkaufen wollen. Ein kurzfristig eingeholtes Sachverständigen-Gutachten bestätigte die Vermutung des Staatsanwaltes, dass der Angeklagte die taten nur Aufgrund seiner Abhängigkeit beging. Sein Konsum sei nicht mehr steuerbar. Zur Tatzeit war er einschlägig vorbestraft und stand unter Bewährung. Nach der durch die Polizei überwachten Übergabe von Amphetaminen auf der Römerstraße war er im August festgenommen worden.

Der Staatsanwalt tadelte die "unkritische Einstellung" des Mannes im Bezug auf Betäubungsmittel. Nicht einmal Bewährungsstrafen seien Warnung genug gewesen. Die Verteidigerin hatte ein milderes Urteil beantragt.

(bil)
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