Neukirchen-Vluyn Stadt erinnert: Anlieger müssen Laub beseitigen

Neukirchen-Vluyn · Die Stadt Neukirchen-Vluyn weist darauf hin, dass Anlieger gemäß der gültigen Straßen- und Reinigungssatzung verpflichtet sind, Bürgersteige einmal in der Woche zu reinigen. Im Herbst bedeutet das: Laub kehren.

 Anwohner sind verpflichtet, Bürgersteige von Laub zu befreien.

Anwohner sind verpflichtet, Bürgersteige von Laub zu befreien.

Foto: rm-

Aber wie können die an vielen Stellen großen Mengen Herbstlaub entsorgt werden? Zunächst ist hierfür die Biotonne vorgesehen. Genauso können die Blätter natürlich auch kompostiert werden. In Straßen mit großem Baumbestand bietet die Stadt Neukirchen-Vluyn für das Straßenlaub immer ab Mitte Oktober Unterstützung in Form von Laubkörben an. Die Körbe, die für das Laub der Straßenbäume verwendet werden können, werden regelmäßig geleert. Die Standorte können im Rathaus erfragt werden.

In diesem Herbst wird darüber hinaus ein weiteres Angebot erprobt: Am 11. November und am 2. Dezember kann zwischen 8 und 13 Uhr Laub an einer mobilen Sammelstelle am Hindenburgplatz abgegeben werden.

(RP)
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