Sozialausschuss hört aktuelle Zahlen zu Unterkünften und Integration Rheurdt beherbergt zurzeit 115 geflüchtete Menschen

Rheurdt · Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und angemieteten Wohnungen. Erste Jobs vermittelt.

 Über die Flüchtlingsarbeit sprach Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen Ende November mit Caritas, Gemeindeverwaltung und 13 engagierten Bürgern.

Über die Flüchtlingsarbeit sprach Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen Ende November mit Caritas, Gemeindeverwaltung und 13 engagierten Bürgern.

Foto: STEFFEN GEILING Gemeinde Rheurdt

Zur Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstagabend hat die Verwaltung Zahlen über die Flüchtlingssituation in der Gemeinde vorgelegt. In Rheurdt leben zurzeit 115 Flüchtlinge. Von ihnen beziehen 58 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und 57 Personen Leistungen nach dem SGB II, umgangssprachlich Hartz IV genannt.

Die Gemeinde hat die Flüchtlinge sowohl in eigens angemieteten Wohnungen, als auch in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Aktuell habe die Gemeinde Rheurdt sechs Wohnungen und ein Haus angemietet. Im laufenden Jahr konnten zehn Personen und Familien eigene Wohnungen in Rheurdt anmieten. Das wird als kleiner Erfolg angesehen. Die Verwaltung sucht jedoch weiterhin Wohnraum für Einzelpersonen und Familien zur Anmietung.

Geflüchtete, die noch in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen oder einer anderen vorübergehenden Unterkunft leben, können durch das Bundesland innerhalb von sechs Monaten nach Anerkennung verpflichtet werden, ihren Wohnsitz an einem bestimmten Ort zu nehmen; dies wird im Amtsdeutsch „Wohnsitzzuweisung“ genannt. Dies soll der Versorgung mit angemessenem Wohnraum dienen. Die Erfüllungsquote liegt laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg aktuell bei noch 56 Personen mit einer Wohnsitzzuweisung und fünf Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, so die Rheurdter Verwaltung. Insgesamt seien die Flüchtlingszahlen rückläufig.

Mit Blick auf eine Integration haben zahlreiche Flüchtlinge erfolgreich den entsprechenden Kurs absolviert und das Sprachniveau B1 erreicht. Dies bedeutet, sie können sichauf einem fortgeschrittenen Niveau die Sprache anwenden. Einige Flüchtlinge besuchen im Anschluss an den Integrationskurs den Sprachkurs mit dem Ziel das Sprachniveau B2, selbständige Sprachverwendung. Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit konnte bislang an sieben Personen und die Aufnahme eines Minijobs an zwei Personen vermittelt werden.

(dne)
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