Neukirchen-Vluyn Schon die Drohung mit Parkkrallen wirkt

Neukirchen-Vluyn · Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Neukirchen-Vluyn die zwei Wegfahrsperren erworben, um säumige Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Bis jetzt, so teilt die Verwaltung mit, gab es aber noch keine Notwendigkeit, die Krallen anzulegen.

Sie gelten als das ultimative Mittel gegen hartnäckige Schuldner. Wer auch das x-te Schreiben der Stadtkasse gelassen in den Papierkorb wirft, der begreift den Ernst der Lage spätestens, wenn zwei Parkkrallen am Auto mit seiner Mobilität Schluss machen. Andere Städte im Kreis Wesel, etwa Kamp-Lintfort oder Moers, haben dieses Druckmittel schon länger im Repertoire. Im vergangenen Jahr hatte auch die Stadt Neukirchen-Vluyn zwei Krallen angeschafft. Doch die sind bis jetzt, wie die Verwaltung mitteilt, noch nie zum Einsatz gekommen.

"Das Anlegen von Parkkrallen ist das letzte Mittel", sagt Wirtschaftsförderer und Verwaltungssprecher Hans-Willi Pergens. "Davon haben wir bislang keinen Gebrauch machen müssen. Es fand sich immer eine andere Lösung. Und das ist im Grunde erfreulich." Übrigens habe damals schon die Nachricht von der Anschaffung der Krallen und die Berichterstattung in der Presse ausgereicht, um manche renitenten Bürger zum Zahlen zu bringen.

Die Zurückhaltung der Stadt beim Anlegen der Krallen bestätigt die Aussage des Beigeordneten Jörg Geulmann, der im vergangenen Jahr versichert hatte, die Parkkrallen seien kein Mittel, um nun durch häufigen Gebrauch den städtischen Finanzen aufzuhelfen - es sei denn auf indirekte Weise, denn wiederholte Mahnungen bedeuten schließlich Zeit und Aufwand für die Ämter und kosten somit auch öffentliche Gelder. Die Anschaffung der Krallen selber war laut Hans-Willi Pergens nicht allzu kostspielig. "Unter 500 Euro" beziffert er die Kosten.

In deutschen Kommunen wird diese Art der Wegfahrsperre beispielsweise eingesetzt, wenn Bürger sich prinzipiell an Knöllchen oder Bußgeldbescheiden nicht kehren. Erfahrungsgemäß werden selbst grimmige Wutbürger rasch umgestimmt, wenn erst einmal ihr Auto festgesetzt wird. Wer versucht, eigenhändig die Krallen zu entfernen, verschlimmert alles nur noch - er macht sich strafbar. Wen nun sogar die Parkkralle nicht zum Zahlen seiner Außenstände bewegen kann, der muss damit rechnen, dass sein Auto abtransportiert und versteigert wird.

Eine Alternative zur Kralle ist der sogenannte Ventilwächter, der unter anderem von der Stadt Moers eingesetzt wurde. In diesem Fall wird der Wagen nicht festgesetzt, doch wer fährt, der hat bald zwei platte Reifen. Darauf wird der Betroffene allerdings vorher hingewiesen.

(RP)
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