Politik in Rheurdt Rheurdt will Steinwüsten in Vorgärten verbieten

Rheurdt · Die Gemeindeverwaltung hat eine Gestaltungssatzung entworfen, die in neuen Baugebieten Stein- oder Schottergärten weitgehend ausschließt.

 Steinere Vorgärten wie diesen soll es in neuen Rheurdter Baugebieten nicht geben.

Steinere Vorgärten wie diesen soll es in neuen Rheurdter Baugebieten nicht geben.

Foto: imago images / Bildwerk/imago images

Das Ökodorf macht ernst: Die viel kritisierten „Steinwüsten“ in Vorgärten soll es in Rheurdt nicht mehr geben, jedenfalls nicht in neu ausgewiesenen Baugebieten. Der Entwurf einer Gestaltungssatzung liegt jetzt vor. Danach sind Vorgärten „mit bodendeckender Vegetation wie Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze zu begrünen“. Stein oder Schottergärten sowie „anderweitig versiegelte oder befestigte Vorgärten“ seien nicht mehr zulässig, mit Ausnahme von Zufahrten und Zuwegungen sowie Garagen, Carports und unüberdachten Stellplätzen.

Im April hatte der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie einem Antrag der Grünen entsprochen und die Verwaltung mit der Erstellung einer „gerichtsfesten“ Gestaltungssatzung beauftragt. Der Entwurf sei mit einer Fachanwaltskanzlei abgestimmt, sagte Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen am Donnerstag. Er zeigte sich sicher, dass die Satzung beschlossen wird. Ob alle vorgeschlagenen Punkte übernommen werden, bleibt abzuwarten: Der Entwurf werde zunächst in den einzelnen Fraktionen diskutiert. Er selbst sei kein Freund von Verboten, sagte Kleinenkuhnen. „Irgendwann muss es gut sein damit, den Menschen vorzuschreiben, was sie dürfen und was nicht.“ Aber unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und Ökologie mache die Satzung Sinn. „Bauherren, die künftig versiegelte Vorgärten wollen, müssen sich dann fragen, ob das Ökodorf für sie richtig ist.“

Die Satzung soll auch festschreiben, dass seitliche Grundstückgrenzen nur noch durch geschnittene Hecken eingefriedet werden dürfen. Auch hier spiele der Nachhaltigkeitsgedanke eine Rolle, sagte Kleinenkuhnen: „Die Bauherren sollen einen Teil des Ausgleichs für verlorenes Grün selbst erbringen.“

Auf bereits bestehende Stein- und Schottergärten, beziehungsweise solche, die außerhalb von Bebauungsplan-Gebieten noch entstehen, sei die neue Satzung nicht anwendbar. Kleinenkuhnen setzt hier auf Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. So habe der Vortrag eines Fachmanns über „Lebendige Vorgärten“ vor einigen Wochen in Schaephuysen einige Schottergarten-Besitzer zum Umdenken bewegt.

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