Regelung in Rheurdt Wer Osterfeuer abbrennt, riskiert ein Bußgeld

Rheurdt · Sie zählen zu den Veranstaltungen, die im Rahmen der Corona-Schutzverordnung verboten sind.

 Osterfeuer sind in diesem Jahr verboten.

Osterfeuer sind in diesem Jahr verboten.

Foto: Christoph Goettert (goet)/Göttert, Christoph (goet)

Die Gemeinde Rheurdt hat darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr keine Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Sie zählen zu den Veranstaltungen, die im Rahmen der Corona-Schutzverordnung verboten sind. Dabei spiele es keine Rolle, „ob es sich um ein öffentliches oder privates Osterfeuer handelt oder welche Personen hieran teilnehmen sollen“, teilte die Gemeinde auf ihrer Homepage mit. Dort hat sie auf die Bestimmungen der Schutzverordnung hingewiesen.

Immer noch gebe es Anfragen zu Osterfeuern, sagte Bürgermeister Klaus Kleinenkuhnen am Mittwoch. Vor allem solche von Leuten, die die Feuer offenbar nutzen wollten, um alten Krempel zu verbennen. „Sie fragen, wohin sie jetzt damit sollen. Im Grunde ist das eher eine Frage nach der Müllabfuhr.“ Als Ersatz für diese waren Osterfeuer allerdings auch in der Vergangenheit nicht gedacht.

„Aufgrund der Weisung des Landes NRW sind die Ordnungsbehörden angehalten, Verstößen gegen die Rechtsverordnung mit empfindlichen Bußgeldern beziehungsweise der Einleitung von Strafverfahren zu begegnen“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde. Und Kleinenkuhnen betonte, dass bei Verstößen rigoros durchgegriffen werde. Es drohen empfindliche Bußgelder.

In den vergangenen Jahren sei es zudem im Zusammenhang mit Osterfeuern in Einzelfällen zu Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr gekommen. „Auch damit in der derzeitigen besonderen Situation die jederzeitige Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gewährleistet werden kann, bittet das Ordnungsamt dringend um die Einhaltung der vorgenannten Veranstaltungsverbote.“

Aufgrund von Abfragen aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt ebenso darauf hin, dass alle grundsätzlich privaten Veranstaltungen und Versammlungen unter das Verbot fallen: „Dabei ist es unerheblich, ob diese als geschlossene Gesellschaft in Lokalitäten (z. B. Tauf- oder Hochzeitsfeiern) oder in häuslicher Umgebung (z. B. Party, Geburtstagsfeiern) stattfinden sollen. Die geplante Teilnehmerzahl ist hierbei ebenso unerheblich.“

Wie Klaus Kleinenkuhnen sagte, seien die Rheurdter allerdings keineswegs undiszipliniert, im Gegenteil. „Aber die Corona-Schutzverordnung ändert sich ständig.“ Die Einhaltung der Schutzverordnung wird auch am Wochenende im Gemeindegebiet kontrolliert. Neben dem Ordnungsamt und der Polizei sind an den Kontrollen Mitarbeiter eines Sicherheitsdiensts aus Weeze beteiligt, den die Gemeinde eigens engagiert hat. „Es gab bisher nur Ermahnungen, aber keine Bußgelder“, freute sich der Bürgermeister.

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