Zahl der Bedürftigen geht zurück Rheurdt: Mehr Geld für die Teilhabe

In der Gemeinde ist die Zahl der sogenannten Bedarfsgemeinschaften von 87 im Juni auf 85 im Juli gesunken. Das hat der Kreis Kleve jetzt mitgeteilt. Als Bedarfsgemeinschaften bezeichnet das Jobcenter all jene Einzelpersonen oder Familien, die als Arbeitssuchende eine Grundsicherung vom Staat empfangen, um Überleben zu können.

 Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes entfällt der Eigenanteil fürs Schulessen.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes entfällt der Eigenanteil fürs Schulessen.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Im Vergleich zum Juli 2018 – also demselben Monat des Vorjahres – hat sich diese Zahl von ursprünglich 96 auf 85 im Juli 2019 verringert – was einem sehr deutlichen Rückgang um 11,5 Prozent entspricht. Den Grund für diese überaus positive Entwicklung sehen Experten im immer noch sehr robusten Arbeitsmarkt am Niederrhein. Auch für Langzeitarbeitslose sind die Chancen auf Rückkehr in eine Beschäftigung gestiegen.

Für die in der Grundsicherung verbliebenen Menschen ändere sich ebenfalls etwas zum Positiven. Durch das Starke-Familien-Gesetz haben sich für leistungsberechtigte Familien im Kreis Kleve ab dem 1. August 2019 eine Reihe von Verbesserungen ergeben. Die wichtigsten Änderungen in einer Übersicht des Kreises Kleve:

Persönlicher Schulbedarf Der Betrag wurde von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Das Geld gibt es jeweils am Anfang eines Schulhalbjahres. Zum Stichtag 1. August hatten leistungsberechtigte Familien einen Anspruch auf 100 Euro; zum 1. Februar des kommenden Jahres stehen ihnen weitere 50 Euro zu. Niemand muss diesen Bedarf gesondert geltend machen. Der Kreis Kleve werde die erhöhten Schulbedarfspauschalen automatisch berücksichtigen, heißt es in der Mitteilung des Kreises.

Kosten der Schülerbeförderung Bislang wurde ein Eigenanteil in Höhe von fünf Euro bei der Schülerbeförderung fällig. Dieser entfällt künftig.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Ähnliches gilt für den bislang erhobenen Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Höhe von einem Euro. Auch dieser Betrag wird ab sofort nicht mehr erhoben.

(dne)
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