Neue Regeln ab 24. März Kreis Kleve verschärft Corona-Schutz

Rheurdt · Strengere Regeln gelten ab 24. März unter anderem für Kontakte im öffentlichen Raum. Schulen und Kindergärten dürfen aber geöffnet bleiben.

 Die Innenansicht einer FFP2-Maske.

Die Innenansicht einer FFP2-Maske.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Corona-Zahlen hat der Kreis Kleve per „Allgemeinverfügung“ zusätzliche Corona-Maßnahmen für das gesamte Kreisgebiet angeordnet. Schließungen von Kindergärten, Schulen und Geschäften seien zwar nicht vorgesehen, teilte der Kreis am Freitag mit. Allerdings gebe es Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben.

„Diese Schutzmaßnahmen sind aus unserer Sicht geeignet, das diffuse, kreisweite Infektionsgeschehen einzudämmen“, sagte Landrätin Silke Gorißen. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve liegt anhaltend über dem Wert von 100, am Freitag betrug sie 120.

Kontaktbeschränkungen Im öffentlichen Raum gelten nach der neuen Verfügung strengere Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt kann höchstens eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – insgesamt dürfen sich jedoch maximal fünf Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten, unabhängig von den Wohnverhältnissen, als ein Haushalt.

Maskenpflicht in Fahrzeugen Nutzen Personen aus unterschiedlichen Haushalten ein Fahrzeug, müssen alle Insassen mit Wohnsitz im Kreis Kleve – ausgenommen der Fahrer – eine FFP2-Maske tragen. Kinder unter 16 Jahren müssen eine sogenannte OP-Maske tragen, Kinder unter 14 Jahren gegebenenfalls eine Alltagsmaske. Medizinisch begründete Ausnahmen von der Maskenpflicht bleiben bestehen.

Außerschulische Bildungsangebote Unterricht an Musikschulen, Kunstschulen und Nachhilfeunterricht in Präsenz ist nur bei Einzelunterricht erlaubt.

Sport Auf Außen-Sportanlagen dürfen höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Außen-Reitsport ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Spielplätze, Bolzplätze und öffentliche Jugendsportanlagen Spielplätze dürfen nur noch bis 18 Uhr genutzt werden. Wenn in einer Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet die Kontaktbeschränkungen auf Bolzplätzen, öffentlichen Jugendsportanlagen und vergleichbaren Einrichtungen nicht eingehalten werden oder deren Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert werden kann, spricht die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ganztägig oder für bestimmte Uhrzeiten ein Betretungsverbot aus.

Osterfeuer Versammlungen zu Osterfeuern sind verboten.

Landrätin Silke Gorißen appellierte, die persönlichen Kontakte auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die Hygieneregeln zu beachten. „Das stärkere Infektionsgeschehen betrifft uns alle. Jeder und jede kann mithelfen, die Zahl der neuen Coronafälle zu reduzieren. Dies ist insbesondere angesichts der sehr ansteckenden Corona-Mutationen eine kreisweite Gemeinschaftsaufgabe“. sagte sie.

Die neuen Regelungen sind mit den Bürgermeistern der Kommunen im Kreis sowie mit dem NRW-Gesundheitsministerium abgestimmt. Sie treten am 24. März in Kraft und sollen zunächst bis zum 19. April gelten.

Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt: www.kreis-kleve.de, dann auf den Button „Bekanntmachungen“ klicken.

(RP)
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