Illegale Fällung in Rheurdt? Diskussion um gefällte Buche

RHEURDT · 130 Jahre alt soll der Baum gewesen sein, der an der Töpfergasse in Schaephuysen stand. Anwohner Frank Peifer Weiß sagt, die Fällung sei illegal erfolgt. Die Gemeindeverwaltung prüft.

 Gefällt und zersägt: Die traurigen Reste der mächtigen Buche.   Foto: Peifer-Weiß

Gefällt und zersägt: Die traurigen Reste der mächtigen Buche. Foto: Peifer-Weiß

Foto: Peifer-Weiß

Frank Peifer-Weiß erzählt gerne von der jungen Dohle, die im Mai 2020 aus ihrem Nest gefallen ist. Er päppelte das Küken auf, das, als es später schon flügge war, täglich vor seiner Wohnzimmerscheibe klopfte, um sich lebende Mehlwürmer abzuholen. „Irgendwann konnte sie sich alleine ernähren und kommt seither nicht mehr so häufig“, sagt der Architekt und Imker. „Sie saß oft in der Buche in der Töpfergasse, wie viele andere Vögel auch.“ Dieser Baum ist seit dem 21. Januar Geschichte. Er wurde gefällt.

Ob das mit der Satzung zum Erhalt des Baumbestandes vom Dezember 2006 vereinbar war oder nicht, sorgt für Gesprächsstoff im Dorf. Peifer-Weiß hat einen Brief an die Gemeindeverwaltung geschrieben, um diese Frage zu klären. „Der Vorgang ist ein laufendes Verfahren“, sagte dazu Bürgermeister Dirk Ketelaers am Montag. „Ich kann mich nicht dazu äußern.“

 Ein Fachbetrieb aus Rheurdt sorgte für die Entfernung der Buche, die an ein Baugrundstück grenzte.

Ein Fachbetrieb aus Rheurdt sorgte für die Entfernung der Buche, die an ein Baugrundstück grenzte.

Foto: Peifer-Weiß

Die Buche war 15 Meter hoch und grenzte an ein Baugrundstück, auf dem zwei eineinhalbgeschossige Doppelhaushälften errichtet werden können, für die aber bis zum 20. Januar noch kein Bauantrag vorlag. „Eine Bebauung wäre durch den Baum nicht beeinträchtigt gewesen“, sagt Peifer-Weiß. Als einstiger Mitarbeiter der Duisburger Stadtverwaltung hat er sich in den Vorgang eingearbeitet. Danach lag 1996 eine Fällgenehmigung vor. „Eine Fällgenehmigung gilt aber nur für ein Jahr“, erläutert er. „Da der Baum 1996 und 1997 nicht gefällt wurde, ist sie erloschen.“

Ein anderer Grund, große Bäume aus dem Bestand zu nehmen, ist die Verkehrssicherheit. „Sie war gegeben“, sagt Peifer-Weiß. „Der Baum war kerngesund, obwohl er rund 130 Jahre alt war. In der Töpfergasse in Schaephuysen liegt der Grundwasserspiegel sehr hoch. Zwei Meter unter der Oberfläche ist es feucht. Buchen haben Wurzeln, die gut zwei Meter in die Tiefe reichen. So kam diese Buche ans Grundwasser.“ Das Alter hat er aus dem Umfang des Baumes berechnet, der 2,14 Meter in einer Höhe von einem Meter betrug. Der Umfang in Zentimetern, also 214, mal dem Faktor 0,6 ergebe das Alter, mit einer Schwankung von plus oder minus zehn Prozent. In einem amtlichen Lageplan von 1999 ist die Buche 100 Meter südöstlich der Hubertuskirche als erhaltenswert eingetragen, damals schon mit einem Kronendurchmesser von 12,50 Metern. Im Herbst 2020 habe sie schon einmal von einem Unternehmer im Auftrag des Eigentümers gefällt werden sollen, als in deren Umgebung Fichten und Tannen aus dem Bestand genommen wurden, die nicht unter die Baumsatzung fielen. „Doch ich konnte rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob eine Fällgenehmigung vorliegt. Somit wurde die Fällung verhindert“, sagt Peifer-Weiß.

Nach der Baumschutzsatzung kann eine Fällung ohne Genehmigung teuer werden, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachzuweisen ist. „Dann ist es eine Ordnungswidrigkeit“, erläutert Peifer-Weiß. „Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kann jeweils für den Auftraggeber und den Auftragnehmer festgesetzt werden. Ob dieser Betrag durchgesetzt werden kann, sollte eingehend geprüft werden und ist noch offen. Auch wären bei der Baumgröße zwei Ersatzpflanzungen in der Nähe der gefällten Buche notwendig. Dann hätten Vögel wieder einen Platz.“

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