Kamera filmte Tat in Rheurdt Sex mit Pferd - Geldstrafe für Rheurdter

Rheurdt · Ein Mann Mitte Vierzig soll sich mehrfach an einer Stute vergangen haben. Der Strafbefehl ergeht allerdings wegen Hausfriedensbruchs. Die sexuellen Handlungen wertet das Gericht als „Ordnungswidrigkeit“. Die Pferdebesitzerin hat den Mann gesondert angezeigt - wegen der psychischen Probleme, die sie seit dem Vorfall offenbar hat.

 Das Foto von Louisiana entstand im März.  Noch immer zeige die Stute Verhaltensauffälligkeiten, sagt ihre Besitzerin.

Das Foto von Louisiana entstand im März. Noch immer zeige die Stute Verhaltensauffälligkeiten, sagt ihre Besitzerin.

Foto: Josef Pogorzalek

Ein Mann, der sich bis Anfang 2018 mehrfach an einem Pferd vergangen haben soll, kommt vermutlich mit einer Geldstrafe davon. Das Amtsgericht Geldern hat jetzt einen Strafbefehl gegen den Rheurdter verhängt – allerdings nicht wegen Tierquälerei, sondern wegen Hausfriedensbruchs. Zwar ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“. „Aber es konnte nicht festgestellt werden, dass dem Tier Leiden oder Schmerzen zugefügt worden sind“, sagt Günter Neifer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kleve. „Wir haben keine Erkenntnisse über Abwehrreaktionen. Das Pferd hat sich nicht zur Wehr gesetzt und keine Reaktion gezeigt.“

Wie im März berichtet, lebt die zehn Jahre alte Stute Louisiana auf einem Pferdehof in Rheurdt. Im vergangenen Jahr fand die Hofbetreiberin Anzeichen dafür, dass sich nachts jemand im Stall herumtrieb. Gleichzeitig bemerkte Louisianas Besitzerin Gabi Schlösser (Name geändert) Verhaltensauffälligkeiten an ihrem Pferd: Aus dem früher ruhigen Tier wurde ein unruhiges, schreckhaftes. Schließlich installierte die Hofbetreiberin Überwachungskameras im Stall, die den Täter beim Geschlechtsverkehr mit der Stute filmten. Anhand der Aufnahmen konnte er später identifiziert werden.

Dem Strafbefehl liegt ein gefilmter Vorfall vom Ende Januar 2018 zugrunde. Die sexuellen Handlungen an dem Tier würden aus den genannten Gründen als Ordnungswidrigkeit gesehen, sagte Neifer. Tiermedizinische Untersuchungen hätten möglicherweise zu andere Erkenntnisse geführt, die Untersuchungen hätten allerdings zeitnah erfolgen müssen; dies sei nicht geschehen. Die Ordnungswidrigkeit werde nicht gesondert verfolgt, weil es sich bei dem Hausfriedensbruch um eine – in diesem Fall schwerer wiegende – Straftat handle. Lege der Rheurdter Einspruch gegen den Strafbefehl ein, werde es zu einer Verhandlung vor Gericht kommen, sagte der Oberstaatsanwalt.

Louisiana lebt immer noch auf dem Pferdehof, hat aber eine andere Box bekommen. Sie sei wieder fast die alte, freut sich Gabi Schlösser. Ab und zu zeige das Pferd aber noch Verhaltensauffälligkeiten. „Pferde haben ein Gedächtnis wie ein Elefant und ein wahnsinnig gutes Schmerzgedächtnis“, sagt die Rheurdterin. „Louisiana weiß, dass sie etwas machen musste, was sie nicht wollte.“ Die  Frau musste sich nach den Vorfällen in psychologische Behandlung begeben. Noch immer leidet sie seelisch. „Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, muss ich die Psychologin mitnehmen. Allein schaff ich das nicht.“ Sie weiß, wo der mutmaßliche Täter wohnt. Auf Dauer werden sich persönliche Begegnungen mit ihm in der kleinen Gemeinde wohl nicht vermeiden lassen. Vor einiger Zeit meinte Schlösser, den Mittvierziger gesehen zu haben. „Mir ist speiübel geworden.“ Die Rheurdterin hat den Mann inzwischen auch wegen Körperverletzung ihrer Person angezeigt. Sie habe von der Polizei erfahren, dass auch psychische Schäden als Körperverletzung gelten können. Das Verfahren läuft laut Günter Neifer gesondert.

Gabi Schlösser hat inzwischen zu anderen Pferdebesitzerinnen geknüpft, deren Tiere offenbar ebenfalls sexuell missbraucht wurden. „Sie hatten Verletzungen im Scheidenbereich.“ Zusammen wollen die Frauen eine Selbsthilfegruppe ins Leben rufen. „Man fühlt sich als Frau, als wäre das einem selbst zugestoßen.“ Der Druck, keine Anzeige zu erstatten, sei groß, weil Stallbesitzer um ihren Ruf besorgt seien.

Oberstaatsanwalt Günter Neifer bezeichnet den Rheurdter Fall als außergewöhnlich. Aber: „Sexuelle Handlungen an Tieren kommen vor allem im ländlichen Raum immer wieder vor.“

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