Stadt Neukirchen-Vluyn sucht Wahlhelfer Demokratie leben und die Bundestagswahl unterstützen

Neukirchen-Vluyn · Am 26. September 2021 finden Bundestagswahlen statt. Die Stadt Neukirchen-Vluyn sucht dafür ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

 Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.

Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Demokratie lebt von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Freie Wahlen bilden hierbei die wichtigste Grundlage einer Demokratie. Die Stadt Neukirchen-Vluyn sucht für diese Aufgabe ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Durchführung der Bundestagswahl 2021 am 26. September. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Ehrenamt ausüben kann, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und für die Bundestagswahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Zu den Aufgaben zählen die Prüfung der Wahlberechtigung, Ausgabe der Stimmzettel, Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne, Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe und Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich am Wahltag zunächst um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal. Während des Wahltages müssen jedoch nicht immer alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber sowie eine großzügige Pausenregelung trifft die jeweilige Wahlvorsteherin / der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer anwesend sein.

Selbstverständlich wird in diesen besonderen Zeiten (Corona-Pandemie) auch in den Wahllokalen für den Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Wählerinnen und Wähler gesorgt. Entsprechende Vorkehrungen werden getroffen. 

Die Wichtigkeit dieses Ehrenamtes wurde auch durch die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 10. März 2021 hervorgehoben. Demnach haben Personen, die als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind, mit erhöhter Priorität (Gruppe 3) Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Für das Engagement im Wahlvorstand erhalten Helferinnen und Helfer das sogenannte „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 25 Euro.

Wer Interesse hat, kann sich gerne beim Wahlbüro der Stadt Neukirchen-Vluyn unter Telefon 02845 391108 oder per E-Mail unter wahlen@neukirchen-vluyn.de melden.

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