Straßennamen in Neukirchen-Vluyn Umbenennung des Hindenburgplatzes

Neukirchen-Vluyn · An vier Stellen im Stadtgebiet wurden nun Straßen, die nach umstrittenen Personen benannt sind, durch sogenannte Indexschilder ergänzt. Der Hindenburgplatz könnte demnächst Laukenplatz heißen.

 Die Zusatzschilder an den betroffenen Straßen und Plätzen wurden inzwischen installiert.

Die Zusatzschilder an den betroffenen Straßen und Plätzen wurden inzwischen installiert.

Foto: Stadt NV

(RP) Im Stadtentwicklungsausschuss wurde im September 2021 ein Antrag zur Umbenennung von Straßennamen diskutiert. Die Ina-Seidel-Straße, Weddigenallee, -straße und Weddigenplatz sowie der Hindenburgplatz erinnern an Menschen, deren Wirken in der Zeit des Nationalsozialismus bezeihungsweise im Ersten Weltkrieg äußerst kritisch zu sehen ist. Der Ausschuss beschloss, Erläuterungsschilder zu installieren, die darauf hinweisen. Die sogenannten Indexschilder wurden nun an der Ina-Seidel-Straße, dem Weddigenplatz sowie der Weddigenallee und -straße installiert. Über die Umbenennung des Hindenburgplatzes wird im nächsten Stadtentwicklungsausschuss am 9. März erneut beraten.

Hintergrund: Der Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen (HVV) hatte sich Mitte Januar mit einem Schreiben an die Verwaltung gewand und darauf hingewiesen, dass der heutige Hindenburgplatz bis 1933 Laukenplatz hieß und nach dem Laukenhof, einem früheren Bauernhof, der in dem Gebiet einmal existierte, benannt war. An diesem Platz führte auch die Laukenstraße vorbei. Dieser Sachverhalt würde aus einer Kopie eines Schreibens der damaligen Gemeindeverwaltung an den Landrat des Kreises Moers vom 4. Mai 1933 mit Bezug auf eine Verfügung vom 29. April 1933 hervorgehen, in der die damaligen Namensänderungen von Straßen, des genannten Platzes und einer Turnhalle berichtet werden. Neben dem Laukenplatz wurden seinerzeit auch weitere Straßen umbenannt.

Der HVV schlug daher vor, den ursprünglichen Namen des Platzes wieder zu übernehmen. Damit würde der ehemalige historische Bezug des alten Platznamens wieder hergestellt. Darüber hinaus bot der Verein an, sich nach der Umgestaltung des Platzes auch an der Aufstellung einer Infotafel zu beteiligen, die den mehrfachen Namenswechsel des Platzes für die Öffentlichkeit dokumentieren und erklären soll. Die Fraktionsvorsitzenden wurden durch die Verwaltung über den Namensvorschlag informiert. Da keine weiteren Anregungen eingegangen sind, soll nunmehr über die Umbenennung im Stadtentwicklungsausschuss beraten werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen des HVV zu folgen.

Sollte die Poltik dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen, müsste der Beschluss über den neuen Straßennamen sämtlichen Betroffenen postalisch bekannt gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Mieter, Pächter und Eigentümer. Bei der Umbenennung der Straße sind die Interessen dieses Personenkreises zwingend zu beachten, so die Verwaltung. Hierzu muss den Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden. Als angemessene Frist für die Stellungnahme wird dabei ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen erachtet. Anschließend würde der Stadtentwicklungsausschuss in einer der folgenden Sitzungen erneut über die Straßenumbenennung beraten, die vorgebrachten Einwendungen abwägen und die Umbenennung der Straßen gegebenenfalls beschließen.

Durch die Stadt würden die Änderungen der Personalausweise und Reisepässe, die Mitteilung der Lagebezeichnungsänderung an die städtischen Dienststellen sowie die Mitteilung der Lagebezeichnungsänderung an das Katasteramt des Kreises Wesel, das Finanzamt Kamp-Lintfort, das Grundbuchamt, das Amtsgericht Moers, die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst kostenfrei für die Betroffenen übernommen. Eigenverantwortlich müssten durch Eigentümer beziehungsweite Mieter und Pächter bei zahlreichen Stellen Kontaktdatenänderungen vorgenommen werden. Dies umfasst persönliche Dokumente wie den Führerschein oder Fahrzeugpapiere.

Überdies bestünde die Notwendigkeit, Gewerbetreibende zu informieren, Internetseiten zu überarbeiten oder Fahrzeugbeschriftungen zu ändern. All dies ginge zu Lasten der Betroffenen, hier würde keine Kostenübernahme durch die Stadt erfolgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort