Vorfall in Asylunterkunft in Neukirchen-Vluyn Gefährliche Körperverletzung: Prozess endet mit Freispruch

Moers/Neukirchen-Vluyn · Nach der gefährlichen Körperverletzung in einer Asylunterkunft in Neukirchen-Vluyn vor mehr drei Jahren wurde der 49-jährige Marokkaner nun schuldunfähig gesprochen.

 Freispruch für einen 46-jährigen Marokkaner.

Freispruch für einen 46-jährigen Marokkaner.

Foto: dpa/Peter Steffen

Nicht unschuldig, aber schuldunfähig: Mit einem Freispruch endete am Montag vor der Großen Auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes der Prozess gegen einen 46-jährigen Marokkaner, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste. An die Tat konnte sich der Mann nicht erinnern; er bereue aber, was passiert sei, und bat auch am Montag erneut und unter Tränen die beiden Opfer um Verzeihung: „Ich bitte Sie um Entschuldigung. Das mache ich nie wieder“.

Was er getan hat, liegt mehr als drei Jahre zurück. Nach reichlich Drogenkonsum und erheblichen Mengen Alkohol, so hatte die Beweisführung ergeben,  hatte der Angeklagte am 19. Oktober 2017 nach Mitternacht in einer Asylunterkunft in Neukirchen-Vluyn ohne ersichtlichen Grund einen Mitbewohner geschlagen und ihn mit einem Taschenmesser am Kopf verletzt. Einem Algerier, der ebenfalls in der Unterkunft lebte und dem Opfer zu Hilfe eilte, attackierte der Angeklagte mit Faustschlägen und dem Griff seines Taschenmessers.

 Auch die Staatsanwältin hatte, genau wie der Verteidiger, für Freispruch plädiert, weil der 46-Jährige die Tat „unter erheblichem Einfluss von Alkohol und Drogen“ begangen habe. Mit dem exzessiven Konsum habe er seine Erinnerungen (vom Vater ständig verprügelt, in einem Gefängnis gefoltert worden) verdrängen wollen. Wegen seiner traumatischen Erlebnisse hat der Marokkaner eine Borderline-Störung entwickelt, verletzt sich immer wieder selber. Außerdem bestand lange Zeit Suizid-Gefahr. Wegen seiner psychischen Probleme darf er nicht abgeschoben werden.

Seit drei Jahren rührt er eigenen Angaben zufolge keine Drogen und keinen Alkohol mehr an. Helfen würden ihm die Medikamente, die er seit einer Therapie, in die er sich freiwillig nach der Tat begeben hat, regelmäßig einnimmt. Das bestätigten am Montag auch zwei Betreuer der Asylunterkunft, die von einer positiven Entwicklung des 46-Jährigen sprachen. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Huismann stützte ihr Urteil auch auf die Aussagen der beiden Gutachter, die dem Angeklagten Schuldunfähigkeit attestiert hatten. „Es ist wichtig, dass er abstinent bleibt, damit die schrecklichen Erlebnisse im Elternhaus und in der Folter nicht wieder hochkommen und zu Aggressionen gegenüber anderen führen“, so einer der beiden Gutachter, leitender Oberarzt in der Suchtabteilung der  Landeskliniken in Bedburg-Hau.

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