Stadtentwicklung in Neukirchen-Vluyn Pläne für CJD-Gelände liegen erneut aus

Neukirchen-Vluyn · Ein Investor will die Bestandsgebäude auf dem ehemaligen CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße revitalisieren. Den Anregungen aus der ersten Offenlage im vergangenen Jahr wurde zum Teil gefolgt.

 Auf dem ehemaligen CJD Gelände soll ein familienfreundliches Wohnquartier entstehen.

Auf dem ehemaligen CJD Gelände soll ein familienfreundliches Wohnquartier entstehen.

Foto: Norbert Prümen

In seiner letzten Sitzung am 9. März hat der Stadtentwicklungsausschuss erneut die öffentliche Auslegung des Bauleitplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan am ehemaligen CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße (Nr. 157) beschlossen. Am Freitag, 25. März beginnt nun die Auslegungsfrist, die bis zum 25. April läuft.

Bereits im vergangenen Jahr wurde der vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 157 in der Zeit vom 19. Oktober bis einschließlich 19. November öffentlich ausgelegt. In diesem Zuge wurden insbesondere Stellungnahmen zur Grünplanung (Erhalt von Bäumen, Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern), zu Lärmimmissionen und Lärmschutz, verkehrlichen Belangen, der Abfallbeseitigung sowie der Planung von Gärten und Balkonen abgegeben.

Den in den Stellungnahmen formulierten Anregungen wurde zum Teil gefolgt, wodurch die Planzeichnung, die Begründung sowie der landespflegerische Fachbeitrag überarbeitet beziehungsweise ergänzt wurden. Wegen der erforderlichen Anpassungen der Planunterlagen wird nun eine erneute öffentliche Auslegung notwendig.

Einst lebten in den Gebäuden auf dem Gelände an der Wiesfurthstraße rund 150 Auszubildende in Wohngruppen. Nach dem Umzug des Christlichen Jugenddorfs nach Moers wurden die Gebäude nach kurzem Leerstand bis 2018 als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Seinerzeit wurde bereits über eine Nachnutzung nachgedacht. Schon im Jahr 2014 hatte die Verwaltung erste Konzepte für eine vollständige Überplanung des Geländes erarbeitet. Aufgrund seiner Lage sei es aus Sicht der Verwaltung als Wohnquartier prädestiniert. Zunächst wollte man alle Bestandsgebäude entfernen und die Fläche komplett neu strukturieren. Die westlich angrenzenden besonders tiefen Grundstücke, die derzeit gärtnerisch genutzt werden, wurden zum Teil in die Planung einbezogen. Inzwischen wurde das Areal an einen Investor veräußert, der eine Revitalisierung der Bestandsgebäude in Form einer Umnutzung zu Wohnzwecken anstrebt. Auf dem Gelände soll im Rahmen einer Gesamtmaßnahme unter den Aspekten des nachhaltigen Bauens und einer ressourcenschonenden Nutzung von vorhandenen Baukörpern ein familienfreundliches, generationenübergreifendes Wohnquartier entwickelt werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Acht Bestandsgebäude sollen im Rahmen dieser Revitalisierung einer Wohnnutzung zugeführt werden. Das städtebauliche Konzept sieht hier die Entwicklung von 52 Wohneinheiten vor. Neben der Kernsanierung der Bestandsgebäude sollen auch die Freiflächen auf dem Gelände überplant, optimiert und für die späteren Bewohner attraktiv gestaltet werden.

Dabei sei es Ziel, die Weitläufigkeit der Wohnanlage mit aufgelockerter Bebauung und großen Grünflächen zu erhalten und weiterhin für die künftigen Bewohner und Passanten zu öffnen, teilt die Verwaltung mit. Die einzelnen Gebäude sollen in diesem Zusammenhang mit den Erdgeschosswohnungen zugeordneten und direkt zugänglichen Bewohnergärten ausgestattet werden.

Die Obergeschosse sollen hingegen über vorgeständerte Balkonanlagen verfügen. Das gesamte Wohngebiet soll verkehrsberuhigt bleiben, so die Verwaltung. Die innere Erschließung soll über die Zufahrt nördlich der Kindertagesstätte an der Wiesfurthstraße gesichert sein. Die Wiesfurthstraße sei als Wohnsammelstraße vom Grundsatz her hinreichend leistungsfähig ausgebaut, um die zusätzlichen neuen Verkehre des Wohnquartiers und der Kita aufzunehmen. Dabei verweist die Stadtverwaltung auf den geplanten Anschluss an die Andreas-Bräm-Straße.

Während der einmonatigen Auslegungsfrist des Bebauungsplans können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail zur Niederschrift vorbringen.

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