Neukirchen-Vluyn Erstes Kaufangebot für den "Grauen Riesen"

Die Sanierungsarbeiten an den Wohnungen der Peach Property im Süden Vluyns schreiten voran. Zeitgleich arbeiten Stadt und Eigentümer an Szenarien für die Entwicklung des Quartiers rund um den Vluyner Nordring. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Hochhaus am Vluyner Nordring 59. Die Sanierung der Immobilie auf dem 4500 Quadratmeter großen Grundstück scheint nicht rentabel. Eine Lösung für den "Grauen Riesen" sieht Bürgermeister Harald Lenßen als wichtigen Schritt: "Das Hochhaus stellt ein extrem unansehnliches Bild gleich am Ortseingang dar. Um hier endlich eine Lösung herbeizuführen, habe ich den neuen Eigentümer bereits vor einigen Wochen gebeten, uns ein Kaufangebot für das Gebäude samt Grundstück vorzulegen, damit die Stadt einen möglichen Zwischenerwerb prüfen kann.

Dieses Kaufangebot liegt nun vor. Der reine Kaufpreis liegt bei etwa 160 000 Euro zuzüglich der üblichen Kaufnebenkosten. Ein Abriss des Hochhauses würde die Stadt etwa 1,5 Millionen Euro kosten. Da der Grundstückswert bei etwa 1,2 Millionen Euro liegt, entsteht eine entsprechende Differenz, die der Bürgermeister durch Fördergelder zu decken plant. "Ich führe bereits seit mehreren Jahren intensive Gespräche über die Zukunft des Hochhauses und freue mich, dass der neue Eigentümer konstruktiv mit uns an Lösungen für alle betroffenen Immobilien, somit auch für das Hochhaus, arbeitet", erklärt Lenßen. "Wie angekündigt werde ich nun am 17. September mit einigen Mitarbeitern ein Fördergespräch mit dem Bauministerium und der Bezirksregierung führen." Ob die Stadt den Zwischenerwerb vornehmen wird oder möglicherweise Fördergelder zur Verfügung stehen, die der Eigentümer selbst in Anspruch nehmen kann, werde das Gespräch zeigen.

"In jedem Fall würde eine Förderung zwingend auch den Abriss des Hochhauses bedeuten", zeigt sich der Bürgermeister Lenßen optimistisch. Ein solches Vorhaben ohne Inanspruchnahme von Fördergeldern sei nicht denkbar, da eine Belastung des städtischen Haushalts und somit ein Abwälzen der Misswirtschaft durch vormalige Eigentümer auf die Bürger vermieden werden müsse, so Lenßen.

(RP)
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