In einem Mehrfamilienhaus in Neukirchen-Vluyn Mehr als ein Kilo Marihuana im Keller

Moers/Neukirchen-Vluyn · Wegen Drogenhandels und Sozialleistungsbetrug steht ein 30-Jähriger vor Gericht. In einem angemieteten Raum eines Mehrfamilienhauses soll er Drogen gebunkert haben.

 Der Fall wird vor der Auswärtigen Kammer des Landgerichts in Moers verhandelt.

Der Fall wird vor der Auswärtigen Kammer des Landgerichts in Moers verhandelt.

Foto: Norbert Prümen (nop)

(jas) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln „in nicht geringer Menge“, Sozialleistungs-Betrug, Beleidigung: Seit gestern muss sich ein 30 Jahre alter Mann aus Neukirchen-Vluyn vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft sollen in einem vom Angeklagten angemieteten Kellerraum eines Mehrfamilienhauses am 26. Juni 2020 insgesamt 1307,97 Gramm Marihuana sichergestellt worden sein, außerdem bei einer Wohnungsdurchsuchung 2219 Euro Bargeld. Ende 2018 soll der Angeklagte außerdem fünf Monate lang Sozialleistungen bezogen und Nebeneinkünfte in Höhe von 9500 Euro verschwiegen haben. Bei einem Polizeieinsatz kurz nach Mitternacht am 15. November 2019 soll er zudem bei einem Polizeieinsatz Zeuginnen beleidigt haben.

Noch vor der Vernehmung der acht geladenen Zeugen setzte die Kammer unter Vorsitz von Richter Benjamin Barb die Hauptverhandlung allerdings aus. Der Grund: Der Anwalt hatte für seinen Mandanten dessen langjährige Suchtproblematik ins Feld geführt. Er beantragte, den Angeklagten von einem Gutachter explorieren zu lassen und begründete dies mit der Feststellung eines Suchtberaters, der den 30-Jährigen seit einiger Zeit in der Justizvollzugsanstalt in Geldern therapiert. Nach dessen Ansicht komme eine Therapie in einer forensischen Abteilung in Betracht, so der Anwalt. In Geldern verbüßt der in Russland geborene und mit fünf Jahren nach Deutschland gekommene Angeklagte zur Zeit den Rest einer Haftstrafe, die ihm zur Bewährung ausgesetzt war. Wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln war er zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Bewährung hatte er allerdings verwirkt, weil er in der Zeit wieder straffällig geworden ist. 2013 war der Angeklagte schon einmal wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

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