Nettetal Zu Unrecht Gebühren erhoben

Nettetal · Die Stadt erhebt von Grundbesitzern Gewässergebühren für den Niers- und Netteverband. Doch einige Flächen in Kaldenkirchen und Leuth gehören zum Einzugsgebiet der Maas. Für sie können keine Gebühren erhoben werden.

 Westlich der linken roten Linie auf der Karte von 1984 fließt Wasser in Richtung Maas. Das betrifft die Steyler Straße, Heidenend und Schwanenhaus (oben). Trotzdem kassierten die Wasser- und Bodenverbände an Nette und Niers Gebühren von den Grundstücksbesitzern.

Westlich der linken roten Linie auf der Karte von 1984 fließt Wasser in Richtung Maas. Das betrifft die Steyler Straße, Heidenend und Schwanenhaus (oben). Trotzdem kassierten die Wasser- und Bodenverbände an Nette und Niers Gebühren von den Grundstücksbesitzern.

Foto: Busch

Zahlreiche Grundstücksbesitzer in Kaldenkirchen und Leuth haben möglicherweise seit Jahren zu Unrecht Gewässergebühren entrichtet. Die Stadt gab jetzt dem Einspruch eines Kaldenkircheners nach, dessen Grundstück an der Steyler Straße liegt. Es entwässert in Richtung Maas und nicht zur Nette/Niers. Die Stadt erstattete für dieses Jahr die Gebühr.

Leo Frenken, langjähriger CDU-Ratsherr aus Kaldenkirchen, war unlängst in seinen Unterlagen auf eine "Gewässerstationierungskarte" aus dem Jahr 1984 gestoßen. Ihn machte eine Linie stutzig, die in etwa parallel zur Staatsgrenze verläuft. "Die westlich der Linie liegenden Flächen entwässern zur Maas. Dort gibt es keinen Wasser- und Bodenverband, dem Nettetaler Bürger eine Gebühr entrichten müssten", sagt er. Im Einzelfall handelt es sich um Beträge von zehn bis zwanzig Euro im Jahr.

Frenken wohnt nicht in diesem Bereich. Er informierte einen Freund, der am 15. August den Bescheid anzweifelt. Am 4. September bestätigte die Stadt, dass sein Grundstück nicht im Einzugsbereich eines Wasser- und Bodenverbandes liege. Die erhobene Gebühr für das Jahr 2012 erhalte er zurück, künftig werde das Grundstück nicht mehr veranlagt.

Die Stadt sah aber keine Veranlassung, die in Betracht kommenden Bürger in Leuth und Kaldenkirchen auf die veränderte Sachlage aufmerksam zu machen. Vielmehr bat sie lediglich den Niers- und den Netteverband, die Sachlage generell zu überprüfen. Vom Ausgang der Prüfung wird abhängig gemacht, wie die Satzung für das Jahr 2013 gestaltet wird. Die Politik entscheide auch darüber, ob und welchem Umfang möglicherweise Erstattungen an Bürger geleistet werden, deren Grundstücke nicht im Einzugsbereich der Wasser- und Bodenverbände liegen. Es gebe Beispiele, dass bis zu vier Jahre rückerstattet werde.

Die Stadt habe Bürger nicht auf die mögliche Entlastung von Gewässergebühren aufmerksam gemacht, weil die Abgrenzung der in Betracht kommenden Flächen "nicht ganz einfach" sei, erklärt David Lüngen als Sprecher der Verwaltung. Gebührenbescheide für 2012 seien bereits rechtskräftig. Dennoch wurde dem Einspruch an der Steyler Straße stattgegeben und die Gebühr erstattet.

Schaut man auf die "Gewässerstationierungskarte", so beginnt die Abgrenzung westlich von Leuth am Sportplatz/Venloer Weg. Dellerweg, Brand und Schwanenhaus sowie in Kaldenkirchen Steyler Straße und Wasserstraße liegen auch außerhalb. Das gilt übrigens auch für den gesamten Gewerbepark Venete. FRAGE DES TAGES

(RP/ac)
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