Nettetal Wasser auf dem Prüfstand

Nettetal · Am 1. November tritt eine Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Im Kampf gegen Legionellen müssen Vermieter künftig ihre Warmwasserbereitungsanlagen melden und das Wasser einmal jährlich prüfen lassen.

 Die Wasserqualität muss künftig einmal jährlich im Labor getestet werden. Hausbesitzer müssen die Ergebnisse dem Gesundheitsamt melden und zehn Jahre lang aufbewahren.

Die Wasserqualität muss künftig einmal jährlich im Labor getestet werden. Hausbesitzer müssen die Ergebnisse dem Gesundheitsamt melden und zehn Jahre lang aufbewahren.

Foto: OBS/TÜV Rheinland

Wohnungsvermieter und das Gesundheitsamt im Kreis Viersen müssen sich ab dem 1. November auf Mehrarbeit einstellen. Laut einer Änderung der Trinkwasserverordnung sind Vermieter künftig verpflichtet, ihre Warmwasserbereitungsanlagen beim Gesundheitsamt zu melden. Außerdem müssen sie einmal jährlich auf eigene Kosten die Qualität des Warmwassers durch ein akkreditiertes Labor überprüfen lassen. "Die Gesetzesnovelle resultiert aus der Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Legionellen, die sich vor allem in warmen Wasser unter 60 Grad vermehren", so Martina Kruß, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.

Es wurde festgestellt, dass nicht nur immungeschwächte Personen, sondern auch gesunde Menschen sich — beispielsweise beim Duschen unter einem verkalkten Duschkopf — mi t der sogenannten Legionellose infizieren können. Die harmlose Variante der Legionellose, das sogenannte Pontiac-Fieber, verläuft grippeähnlich. Die schwerwiegendere Legionärskrankheit kann zu einer dauerhaft eingeschränkten Lungenfunktion führen.

Fast alle Vermieter betroffen

Bisher waren nur öffentliche Gebäude von der Melde-und Kontrollpflicht betroffen, dies wurde nun ausgeweitet. Betroffen sind laut Gesetzestext nun alle Mietshäuser, die über eine Wasserspeicherkapazität von mehr als 400 Litern verfügen oder in denen sich mehr als drei Liter Wasser in den Leitungen zwischen dem Boiler und dem Hahn befinden. Dies seien aber laut Kruß "fast alle Mietshäuser im Kreis".

Eine Papier- Flut sieht Kruß trotz der hohen Zahl der Betroffenen nicht auf sich zukommen. "Natürlich bedeutet das für uns einen Mehraufwand, aber ich denke wir sind gut vorbereitet", sagt sie. Denn im Gegensatz zu anderen Städten wie etwa Krefeld, hat das Kreisgesundheitsamt einen einheitlichen Fragebogen vorbereitet, den die Vermieter bei der Behörde anfordern und dann ausgefüllt wieder einreichen können. Im Prinzip müsse dies laut der neuen Verordnung "unverzüglich" geschehen, was aber nicht heiße, dass alle Betroffenen ihre Meldung bis zum 1. November einreichen müssten, betont Kruß.

Die Wasserkontrolle müssen Vermieter selbst veranlassen und das Ergebnis aus dem Labor innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an das Gesundheitsamt schicken. Die Laboruntersuchung kostet laut Regine Schubbe vom Wasserlabor Niederrhein in Mönchengladbach zwischen 70 und 250 Euro, je nach Größe des Gebäudes. In größeren Gebäuden zapfen die Labore an mehreren geeigneten Stellen Wasser ab.

(RP)
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