Prozess vor dem Landgericht Sozialbetrug in Nettetal - Nur drei Euro Stundenlohn

Nettetal · Vier Angeklagte aus Nettetal müssen sich wegen Sozialbetrug vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Sie sollen rumänische Frauen angestellt, aber als Selbstständige nicht sozialversichert angemeldet haben.

Vier Angeklagte aus Nettetal im Prozess vor dem Landgericht Krefeld
Foto: Schütz, Marc (msc)

Vor dem Krefelder Landgericht, 4. Große Strafkammer (als Wirtschaftskammer) wurde nun der Prozess gegen vier rumänische und mazedonische Staatsangehörige aus Nettetal  fortgesetzt. Konkret wird zwei Männern und zwei Frauen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder der Beihilfe hierzu in mehreren Fällen vorgeworfen. Eine weibliche Angeklagte  und ein  männlicher Beschuldigter (36 und 56 Jahre alt) sollen von Mai 2011 bis Oktober 2014 in Nettetal zwei Gesellschaften im Textilsektor geführt haben. Den  anderen beiden Angeklagten wird vorgeworfen,  Löhne berechnet und Lohnauszahlungen vorgenommen zu haben.

Für die beiden Unternehmen hätten eine große Anzahl rumänischer Frauen angeblich als Selbstständige oder Kurzarbeiterinnen gearbeitet. Tatsächlich seien sie aber fest angestellte Arbeitnehmerinnen gewesen.  Alle Frauen seien nicht ordnungsgemäß beim zuständigen Sozialversicherungsträger gemeldet worden. Auf diese Weise wurden diesen Stellen Sozialversicherungsbeträge in Höhe von mehr als 720.000 Euro vorenthalten.

Während des zweiten Verhandlungstages trat ein 55-jähriger Ermittlungsbeamter in den Zeugenstand. Er wertete diverse Geschäftskonten-Auszüge aus. Demnach habe es viele Barabhebungen seitens der 36-jährigen Geschäftsführerin gegeben. Zudem seien auch „private Angelegenheiten“ über die Geschäftskonten abgewickelt worden. „Ich hatte den Eindruck, dass die Frau die eigentliche Chefin war und nicht der ebenfalls als Geschäftsführer eingetragene 56-Jährige“, ergänzte der Zeuge. Bei den Vernehmungen der für die Firmen tätigen Frauen sei herausgekommen, dass diese keine Selbstständige waren, sondern fest angestellte Arbeiterinnen. Für ihre Tätigkeit hätten sie einen Stundenlohn von lediglich 3 Euro erhalten und „davon mussten sie noch monatlich 250 Euro für ihre von den Arbeitgebern gestellte Unterkunft abgegeben.“ Der Prozess wird fortgesetzt.

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