Kaldenkirchen Anlieger scheitern mit Änderungsantrag

Kaldenkirchen · Eine Anliegergemeinschaft wollte die Vennstraße in Kaldenkirchen als „Hauptverkehrsstraße“ einstufen lassen. Dies haben die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung abgelehnt — was deutlich höhere Anliegerbeiträge bedeutet.

Als ein lustiges Völkchen sind die Anwohner der Vennstraße bekannt. Wenn sich in Kaldenkirchen ein Karnevalszug durch die Straßen windet, sind sie mit einem großen Wagen und einer stattlichen Fußgruppe dabei. Doch nun verstehen sie keinen Spaß mehr. Es geht um viel Geld. Denn sie sollen sich an den auf 775.000 Euro geschätzten Kosten des Ausbaus der Straße zwischen Van-Alpen-Straße und Ringstraße nicht unerheblich beteiligen. Deshalb waren sie gespannt auf die Debatte im Ausschuss für Stadtplanung und füllten die Zuschauerplätze.

Doch das Ergebnis fiel für sie nicht zufriedenstellend aus: Der Status einer „Hauptverkehrsstraße“ wurde der Vennstraße nicht zugebilligt, es bleibt bei der „Haupterschließungsstraße“. Allerdings gab es ein Trostpflaster: Sollten die Beiträge nach Kommunalabgabengesetz (KAG) demnächst ganz oder teilweise wegfallen, was landesweit diskutiert wird, dann gelte das rückwirkend auch für die Anlieger der Vennstraße, hieß es im Ausschuss – und so könnte es nun kommen.

Die Straßenausbaubeiträge werden reformiert, teilte NRW-Landtagsmitglied Dietmar Brockes (FDP) am Dienstag mit. „Die NRW-Koalition wird die Beitragszahler entlasten und die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Kommunen kompensieren“, sagte Brockes.

Um diese Entlastung zu finanzieren, stelle das Land künftig jedes Jahr 65 Millionen Euro in einem Förderprogramm zur Verfügung. Konkret sehe die Reform vor, die Anliegerbeiträge neu zu staffeln. Kommunen, die an dem Förderprogramm teilnehmen wollen, setzen künftig eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge an, bei der die Höchstbeträge aus der bisherigen Mustersatzung halbiert werden, informierte Brockes. Im Kommunalabgabengesetz sollen soziale Härten besser als bisher abgefedert werden. „Es wird ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung eingeführt, Ratenzahlung soll künftig zu marktüblichem Zinssatz erfolgen, und es wird eine praktikable Härtefallregelung geben“, sagt Brockes. Darüber hinaus werde eine verpflichtende und zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung Transparenz und Planungssicherheit für die Betroffenen schaffen.

Bislang sieht es in Nettetal so aus: Nach einer Information der Stadt Ende Februar über die Kosten, die auf die Anlieger bei dem geplanten (und auch lange geforderten) Ausbau zukommen, hatte sich eine „Anliegergemeinschaft der Vennstraße“ gebildet, die im März in einem zweiseitigen Schreiben forderte, die Vennstraße als Hauptverkehrsstraße einzustufen. Das hätte bedeutet: nur 20 Prozent Anliegerkosten bei der Fahrbahn (statt 50 Prozent), 50 Prozent beim Gehweg (statt 60 Prozent), 30 Prozent bei Beleuchtung und Oberflächenentwässerung (statt 40 Prozent). Ihrer damaligen Überzeugung, die Vennstraße sei mehr als eine Haupterschließungsstraße, untermauerte die Gemeinschaft in einem Schreiben im Mai mit Zahlen über die Verkehrsbelastung, die sie Ende April mit einem Seitenradargerät ermitteln ließ. 12.300 Fahrzeuge nutzten die Straßen an fünf Werktagen. Damit sah sie ihre Zahlen bestätigt, die sie selbst Mitte April „per Hand“ erhoben hatte. Damals waren die Anlieger „überrascht und vielmehr noch erschreckt“.

Aufgrund dieser Zahlen kommt die Anliegergemeinschaft zu dem Schluss, dass die Vennstraße „zu einem ganz überwiegenden Anteil der Durchleitung von Verkehr dient“. Mit ihren Erhebungen habe sie nachgewiesen, dass „die ursprüngliche Verkehrsplanung der Stadt Nettetal fehlgeschlagen ist und dem Teilabschnitt der Vennstraße eine andere als die ursprünglich angedachte Funktion zukommt“. Gefordert wird deshalb, bei der Abrechnung die niedrigeren Prozentsätze einer Hauptverkehrsstraße anzuwenden.

Dem widersprach Bürgermeister Christian Wagner (CDU) mit dem Hinweis, dass die Vennstraße beileibe keine überörtliche Bedeutung habe im Vergleich zur Friedrichstraße oder Poststraße. Stufe man sie hoch, „wird das bisherige System verändert“. Grünen-Sprecher Guido Gahlings hielt trotz „nachvollziehbarer Argumente“ an der bisherigen Systematik fest: „Wenn wir die umkippen, machen wir ein Riesenpaket auf.“ Die zunächst ablehnende SPD zog schließlich mit, als auf CDU-Antrag der Vermerk eingefügt wurde, dass bei Verbesserungen des KAG auch die Anlieger der Vennstraße in deren Genuss kämen. Die Ablehnung des Vennstraßen-Antrags wurde bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen gebilligt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort