Politik in Nettetal Bürgerbegehren zur Werner-Jaeger-Halle für unzulässig erklärt

Nettetal · Die Initiatoren für ein Bürgerbegehren „Stoppt Steuerverschwendung – WJH abreißen“ haben eine Niederlage erfahren. Aus formaljuristischen, nicht aus inhaltlichen Gründen stimmte eine große Mehrheit des Stadtrates dagegen.

 Die Plätze für die Presse standen auf der Bühne. Von dort hatte man einen guten Überblick.

Die Plätze für die Presse standen auf der Bühne. Von dort hatte man einen guten Überblick.

Foto: Heribert Brinkmann

Der überwiegende Teil des Stadtrates hat in großer Übereinstimmung dafür gestimmt, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Nur die drei Mitglieder der WIN-Fraktion stimmten dagegen, Erhard Scholz, Ratsmitglied der Grünen, enthielt sich. Damit ist das Bürgerbegehren vom Tisch. Gegen die Entscheidung des Rates bleibt den Initiatoren nur noch der Weg zum Verwaltungsgericht.

Bürgermeister Christian Wagner (CDU) machte am Anfang der langen Diskussion noch einmal klar, dass es bei der Entscheidung im Rat nur um eine juristische Frage gehe, nicht um die Inhalte des Bürgerbegehrens, die politisch zu diskutieren wären. Die Rechtsanwältin Nadine Bethge von der beauftragten Kanzlei Wolter.Hoppenberg in Münster erläuterte ihre Sicht auf die formalen Fehler, Franz-Heinrich Harmes, Sprecher der drei Initiatoren, stellte seine Sicht dar. Die vorbereitete Rede mit elf Seiten gab er für die Niederschrift ab.

Harmes nannte die Arbeit der beratenden Kanzlei ein „Gefälligkeitsgutachten“. Wenn der Rat der Beschlussvorlage der Verwaltung zustimme, sei das ein Votum gegen bürgerschaftliches Engagement. „Stimmen Sie dem Beschlussvorschlag zu, schaden Sie letzlich der Demokratie.“ In ihren Ausführungen verwies Rechtsanwältin Nadine Bethge auf den Umstand, dass die Verschärfung der Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren relativ jung sei, sie sei erst 2019 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber schreibe vor, den vollen Wortlaut der Fragestellung und die Kostenschätzung auf den Unterschriftenzetteln zu veröffentlichen. Es reiche nicht, eine Unterschriftensammlung an diese Erklärungen zu tackern. Aber viel entscheidender als diese formale Kritik sei die Verfristung. Der Rat habe den Grundsatzbeschluss 2017 gefasst, im November 2019 nur bestätigt und die aktuellen Kosten errechnet. Das stellten keine wesentlichen Änderungen dar.

Bei der Abstimmung über die Sanierung der Werner-Jaeger-Halle im November 2019 stimmten die beiden großen Fraktionen von CDU und SPD zu. Den Grünen waren die Pläne zu wenig Kreislaufwirtschaft, der FDP waren die Kosten zu hoch. Bei der Abstimmung am Donnerstag zum Bürgerbegehren herrschte jedoch eine große Einigkeit. Jürgen Boyxen, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sah keinen Ermessensspielraum. Das sei nicht undemokratisch, sondern gehöre „zu unserer Legalität“, auf rechtlicher Grundlage zu beschließen. Auch SPD-Fraktionsvorsitzende Renate Dyck schloss sich der Vorlage der Verwaltung an. Hajo Siemes (WIN) warf sie vor, eine Minderheit für dieses Bürgerbegehren missbraucht zu haben. Auch die FDP-Fraktion stimmte zu. Heinz-Dieter Lehmann merkte an, die drei Initiatoren seien schlecht beraten gewesen. Ein Bürgerbegehren sei eine wichtige demokratische Einrichtung, das dürfe nicht zum Spielball anderer Interessen gemacht werden. Grünen-Fraktionssprecher Guido Gahlings steht per se schon Bürgerbegehren als Mittel direkter Demokratie sehr positiv gegenüber. Gahlings berichtete, er habe mit dem Verein Mehr Demokratie gesprochen, und selbst dieser Verein habe schwere formale Fehler festgestellt. Selbst ein Klageverfahren habe keine Aussicht auf Erfolg. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens sei ein Bärendienst erwiesen worden. Hajo Siemes erklärte am Ende, die WIN-Fraktion behalte sich eine verwaltungsgerichtliche Klärung vor. Mit „lächerlichen Formalien“ und „Haarspaltereien“ schade man der Demokratie.

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