Nettetal Was am Montag beim Einzelhandel zu beachten ist

Nettetal · Wirtschaftsförderer Hans-Willi Pergens informiert Einzelhändler und Kunden.

 Steinschlange in der Fußgängerzone in Kaldenkirchen (Kehrstraße).

Steinschlange in der Fußgängerzone in Kaldenkirchen (Kehrstraße).

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

(hb) Die Stadt hat den Einzelhändlern eine Hilfestellung für die Wiedereröffung von Läden am Montag übersandt und bezieht sich dabei auf den Erlass der Landesregierung. Alle Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsflächem sowie Kfz-Händler, Fahrradhändler. Buchhandlungen, Bau- und Gartenbaumärkte sowie Einrichtungshäuser und Babyfachmärkte können wieder öffnen. Verpflichtend ist der nötige Abstand (1,50 Meter) zwischen Personal und Kunden sowie Kunden untereinander. Farbige Markierungen auf dem Boden helfen, den Abstand einzuhalten. Im Bereich der Markierungen dürfen sich Kunden nur einzeln aufhalten. Der Zutritt soll gesteuert werden. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Warteschlangen sind zu vermeiden. Allgemeine Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wenn möglich sollten transparente Trennwände im Theken- und Kassenbereich die Mitarbeiter schützen. Im Eingangsbereich können Desinfektionsmittel und Papiertücher für die Kunden bereit gestellt werden. Sinnvoll sind Hinweisschilder für Kunden. Wirtschaftsförderer Hans-Willi Pergens bittet alle, sich verantwortungsvoll zu verhalten.

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