Nettetal Stadt kontrolliert ungeräumte Gehwege

Nettetal · Nach mehreren Unfällen auf Eis und Schnee will Nettetal durchgreifen: Der Bauhof räumt auf Kosten der Eigentümer. Die Stadt hat am Donnerstag damit begonnen, Gehwege an Privatgrundstücken zu kontrollieren. Wo sie nicht von Schnee und Eis geräumt wurden, werden sogenannte Ersatzmaßnahmen vollzogen: Der Bauhof räumt die Fläche und stellt den verantwortlichen Grundbesitzern die Arbeit in Rechnung. Prompt löste die Ankündigung auf den Facebook-Seiten der Stadtverwaltung bei einigen Nettetalern große Entrüstung aus.

 Eibne gehbehinderte Frau geht ängstlich durch die Fußgängerzone in Kaldenkirchen. Die Aufnahme entstand einen Tag nach den starken Schneefällen. Räumpflicht besteht auch vor leeren Gebäuden und unbebauten Grundstücken.

Eibne gehbehinderte Frau geht ängstlich durch die Fußgängerzone in Kaldenkirchen. Die Aufnahme entstand einen Tag nach den starken Schneefällen. Räumpflicht besteht auch vor leeren Gebäuden und unbebauten Grundstücken.

Foto: Busch

"Wir sind von Bürgern darauf hingewiesen worden, dass etliche Wege an Privatgrundstücken nicht geräumt sind. An mehreren Stellen sind Passanten gestürzt, einige haben sich verletzt", erklärte Pressesprecher Arndt Venten. Die Stadt hatte unmittelbar bei Beginn der Schneefälle auf die Pflichten von Grundbesitzern oder Mietern zur Winterwartung hingewiesen. "Wir weisen dort, wo dies immer noch nicht geschehen ist, die Betreffenden darauf hin und geben ihnen eine kurze Frist zur Beseitigung von Schnee und Eis. Wird sie überschritten, räumt der Bauhof, und wir stellen die Rechnung darüber aus."

Bei den Straßen sieht das anders aus. Hier muss die Stadt angemessen handeln. Es gibt diverse Gerichtsurteile, die feststellen, dass eine Stadt nicht alle Straßen und Wege räumen und streuen muss. Sie ist verpflichtet, "verkehrswesentliche Kreuzungen mit zahlreichem Fußgängerverkehr" so zu streuen, dass die entsprechenden Bürgersteige und Kreuzungsbereiche gefahrlos benutzt werden können (Landgericht Magdeburg, Urteil vom 8.9.2010 - AZ: 10 O 458/10).

Dennoch wollen viele Bürger nicht hinnehmen, dass reine Wohnstraßen beispielsweise nicht geräumt werden. Auf der Facebook-Seite der Stadt entluden sich Frust und Ärger darüber. So werden konkret Straßen und Wege in der gesamten Stadt aufgelistet, die nicht geräumt wurden. "Wir wissen auch, dass einige Straßen spiegelglatt geworden sind. Aber die Stadt wird nicht überall streuen oder räumen. Dazu ist sie erstens nicht verpflichtet, und zweitens fehlen einfach die Kapazitäten. Natürlich könnten wir Personal einstellen und den Bauhof aufrüsten, das aber müssten die Bürger zusätzlich bezahlen", sagte Venten. Hinweisen auf besondere Gefahrenstelle gehe die Stadt nach und entscheide im Einzelfall, ob sie etwas unternehme oder nicht.

In den Paragrafen 2 und 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt sind die Übertragung der Reinigung mitsamt Winterdienst auf die Bürger und weitere Pflichten aufgelistet. Welche Straßen der Stadtrat per Beschluss auf die Bürger übertragen hat, geht aus dem anhängenden Straßenverzeichnis hervor (Internet: www.nettetal.de > Bürger & Rathaus > Ortsrecht > Straßenreinigungssatzung).

Die Versicherungswirtschaft hat mit Gerichtsverfahren vielfach für Klarheit gesorgt. Danach hat ein Vermieter oder Grundstücksbesitzer die Gehwege von Schnee und Eisglätte zu befreien. Ein Vermieter kann im Mietvertrag Winterpflichten auf die Mieter abwälzen. Versäumt er dies, kann er abgemahnt und darauf hingewiesen werden, dass andernfalls ein externes Unternehmen mit dem Winterdienst beauftragt wird, deren Kosten der Mieter zu tragen hat. Das ähnelt dem Vorgehen, das die Stadt jetzt angekündigt hat. Kommt ein Mieter der ihm übertragenen Streupflicht nicht nach, haftet er bei Unfällen (Urteil Landgericht Münster, Az. 6 C 968/86). FRAGE DES TAGES

(RP/ac)
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