Nettetal Schülerinnen erkundeten das Arbeitsgericht Krefeld

Nettetal · Die Arbeitsgemeinschaft Rechtskunde am Werner-Jaeger-Gymnasium verfolgte einen Fall zum Kündigungsschutz.

Wie arbeitet ein Gericht? Schülerinnen der Arbeitsgemeinschaft Rechtskunde im Werner-Jaeger-Gymnasium gingen dieser Frage am Arbeitsgericht in Krefeld nach. Ihre AG-Leiterin, die Rechtsanwältin Brigitte Kohnen, begleitete sie zu einer richtigen Gerichtsverhandlung. Olaf Klein, der Direktor des Arbeitsgerichts, sowie die ehrenamtlichen Richter der 1. Kammer, Heinz-Friedrich Kammen und Bernard Schulz, hießen die jungen Gäste aus Nettetal gerne willkommen.

Die Schülerinnen erhielten zunächst einen Überblick über die Tätigkeit des Arbeitsgerichts und das arbeitsgerichtliche Verfahren sowie über einige zentrale arbeitsrechtliche Regelungen. Die Kammern des Arbeitsgerichts bestehen immer aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Sie wiederum sind je ein Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Sie entscheiden in erster Instanz alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Das Arbeitsgericht Krefeld ist zuständig für das Stadtgebiet Krefeld und den Kreis Viersen. Das Gericht hat fünf Kammern und bearbeitet pro Jahr etwa 2500 neue Verfahren. Mehr als die Hälfte davon befassen sich mit Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Im Anschluss an die Einführung verfolgten die Schülerinnen einen Rechtsstreit über den Kündigungsschutz. Inhaltlich ging es bei dem Fall um die Berechtigung der fristlosen Kündigung eines seit 16 Jahren beschäftigten Kraftfahrers. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Urlaub in betrügerischer Absicht verlängert zu haben, in dem er eine Krankheit vortäuschte. Der Arbeitnehmer bestritt den Vorwurf. Deswegen hatte das Gericht eine Beweisaufnahme umzusetzen.

Der Fall musste jedoch nicht durch ein Urteil entschieden werden. Nach anderthalbstündiger Verhandlung verständigten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, das Arbeitsverhältnis zu beendigen. Es endet allerdings nicht fristlos, sondern mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von sechs Monaten. Die von ihm gewünschte Abfindung bekam der Mitarbeiter jedoch nicht.

Mit vielen interessanten Eindrücken aus der gerichtlichen Praxis ging für die Schülerinnen der "Tag am Arbeitsgericht" zu Ende. Das Arbeitsgericht Krefeld weist darauf hin, dass Schulklassen immer herzlich willkommen sind, an den täglich stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Gerichts teilzunehmen: Preußenring 49 in Krefeld, Telefon 02151 8470, E-Mail poststelle@arbg-krefeld.nrw.de

(kai)
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