Scherenattacke in Nettetal Scherenattacke: Gericht bestätigt Strafe

Krefeld/ Nettetal · Djamal B. hatte 2016 einen Flüchtling in der Klinik angegriffen. Seine Verteidigerin legte Einspruch ein.

 Djamal B.

Djamal B.

Foto: Buschkamp, Daniela

Vor der 1. Großen Strafkammer kam es am Dienstag zur Fortsetzung und zum Abschluss des Verfahrens gegen den in Nettetal lebenden und aus Algerien stammenden Djamal B. Der 33-Jährige war bereits im Mai 2017 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Jahren verurteilt worden, weil er im August 2016 in einem Nettetaler Krankenhaus mehrfach auf einen damals 30-jährigen Marokkaner eingestochen hatte.

Gegen das Urteil hatte Djamal B. (oder seine Verteidigerin) Einspruch eingelegt. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob den Strafausspruch auf, weil die Kammer ein von der Anwältin des Beschuldigten beantragtes psychiatrisches Gutachten „aus Erwägungen der eigenen Sachkunde“ abgelehnt hatte, ohne dies ausreichend zu belegen. Nun wurde die Höhe der Strafe neu verhandelt.

Das entsprechende Gutachten, das bereits von einem psychiatrischen Sachverständigen vorgetragen wurde, hatte die Verteidigerin des Angeklagten bemängelt. Der Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass Djamal B. „weder eine posttraumatische Belastungsstörung noch eine Psychose“ aufweise und bei der Tat „auch kein Affekt-Delikt“ vorgelegen habe. Das sah die Anwältin des 33-Jährigen anders und forderte die Erstellung eines neuen Gutachtens.

Der Sachverständige hatte während des letzten Prozesstages Stellung bezogen. Vor allem wehrte er sich gegen den Vorwurf eines „fehlerhaften Umgangs mit der Diagnostik“. Denn: Er habe in seinem Berufsleben eine Reihe von Patienten daraufhin untersucht, ob bei ihnen eine posttraumatische Störung vorläge oder nicht, so dass er sich in diesem Feld bestens auskenne. Gestern teilte die Kammer zunächst ihre Entscheidungen zu mehreren Anträgen der Verteidigung mit. Die Forderungen nach einem neuen sowie einem ergänzenden tiefenpsychologischen Gutachten wurden abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass das angefertigte Gutachten vollkommen überzeugend sei. Die Argumente des Sachverständigen seien sehr gut nachvollziehbar.

Nach Überzeugung der Kammer seien vielmehr „Ressentiments und Rachegefühle“ Triebfedern für den versuchten Mord gewesen. Deshalb entschied die Kammer, das Strafmaß nicht zu mindern und bei den verhängten fünf Jahren für Djamal B. zu bleiben.

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