Nettetal Rat entscheidet über neue Urnenstelen

In der neuen Friedhofsgebührensatzung sind um sechs Prozent niedrigere Gebühren für Sarg- und Urnengräber vorgesehen. Die Bestattungskosten sollen dagegen leicht steigen

Zu den Urnengräbern kommen auf den Friedhöfen der Stadt nun auch Urnenstelen. Der Betriebsausschuss des Nette-Betriebs, in dem die Stadt ihre Bauaktivitäten bündelt, genehmigte eine Erweiterung der Friedhofssatzung. Die endgültige Entscheidung fällt der Stadtrat am 8. Dezember.

Bestatter hatten noch im Frühjahr darüber geklagt, dass die Stadt nicht flexibel genug sei in ihrem Angebot an Bestattungsmöglichkeiten, so dass manche Beisetzung in einer anderen Kommune, vor allem Venlo, vorgezogen werde.

Mit der Errichtung von Urnenstelen hatte sich die Stadt lange Zeit schwer getan. Dabei ging es vor allem um Gestaltungsprobleme. Nach einem Erfahrungsaustausch mit Kommunen, die bereits Urnen-stelen aufgestellt haben - in Tönisvorst gibt es sie seit 2011 - ist die Verwaltung zu der Einschätzung gekommen, dass "umfangreiche und detaillierte Regelungen für Urnenstelen zu treffen" seien. Daran wird gegenwärtig im Rathaus noch gearbeitet. Schon für das laufende Jahr hatte die Verwaltung aber Urnen-stelen in ihren Gebührentarif eingearbeitet. Eine solche Bestattung sollte 3.527 Euro kosten, darin enthalten sind eine Pflegegebühr von 900 Euro und die Nutzung einer Friedhofskapelle (233 Euro).

Der Betrag sinkt 2017 um 4,73 Prozent auf 3.360 Euro, wobei die Pflegegebühr für 25 Jahre unverändert bleibt. Die Verschlussplatten der Urnenkammern dürfen nur nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung "durch einen zugelassenen Steinmetz" beschriftet werden. Den Schriftentwurf muss die Verwaltung genehmigen. Ornamente, Figuren, Bildnisse, Verzierungen oder Grabausschmückungen dürfen nur nach den Vorschriften der Verwaltung angebracht werden. Das alles schlägt mit 320 Euro zu Buche.

In die Gebührenkalkulation für 2017 fließen noch knapp 137.000 Euro aus dem Defizit von 2013 ein. Auch 2014 hatte es ein Defizit von 172.000 Euro gegeben, was die Verwaltung als positiv ansieht, da es um 100.000 Euro niedriger war als im Vorjahr. Für 2015 hat sich bei der Nachkalkulation ein fast ausgeglichenes Ergebnis ergeben, so dass ab 2019 wahrscheinlich keine Defizite mehr eingerechnet werden müssen.

Abweichungen von den Prognosen ergeben sich vor allem durch vorgehaltene, aber nicht mehr in Anspruch genommene Aufbahrungsräume: 2014 gab es nur 26 Nutzungen bei 331 Bestattungen. Der Grund sind Aufbahrungsräume, die die Bestatter in ihren Häusern selbst anbieten.

Ursache für die kleine Gebührensenkung sind Reduzierungen bei der Nutzungsgebühr für Sarg- und Urnengräber (minus sechs Prozent). Dagegen steigen die Bestattungskosten leicht um 4 Prozent an. Im Gesamtpaket wird dies aber nur eine kleinere Rolle spielen.

Beispielsweise kostet eine Bestattung in einem Reihengrab 2.174 Euro (minus 4,1 Prozent), in einem einstelligen Wahlgrab 3.746 Euro (minus 3,5 Prozent), in einem Urnenwahlgrab 2.740 Euro (minus 5,84 Prozent), in einer Urnenstele 3.360 Euro (minus 4,7 Prozent). In allen Positionen ist eine Gebühr von 211 Euro für die Nutzung der Friedhofskapelle enthalten, die nicht in Anspruch genommen werden muss. Sie entfällt in Hinsbeck ganz, weil es dort keine Friedhofskapelle gibt.

(mme)
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